Nach der Kündigung. (Grundlegendes zum Weiterbeschäftigungs- und Wiedereinstellungsanspruch).
- Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach der Kündigung dient ebenso wie der allgemeine Beschäftigungsanspruch dem Interesse des Arbeitnehmers, seine Fertigkeiten und seinen Kontakt zum Betrieb nicht zu verlieren. Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch hat für den Arbeitnehmer zudem den Vorteil, dass er schon nach Ablauf der Kündigungsfrist eingreift, während der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch in der Regel erst erstritten werden muss und nach einem obsiegenden Urteil in der ersten Instanz wirksam wird. Ein gekündigter Arbeitnehmer ist daher gut beraten, umgehend Kontakt mit seinem Betriebsrat aufzunehmen.
MetadatenAuthor: | N. Burgsmüller |
---|
Parent Title (German): | Arbeitsrecht im Betrieb (FRG 097); |
---|
Document Type: | Other |
---|
Language: | German |
---|
Year of first Publication: | 2009 |
---|
Release Date: | 2016/02/18 |
---|
Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Arbeitnehmer; Arbeitsrecht; Betriebsrat; Entlassung |
---|
Issue: | 11 |
---|
First Page: | 638 |
---|
Last Page: | 640 |
---|
DEGPOL (European trade union policy): | |
---|