"Vorübergehend". (Zur Methodik der Auslegung von RL am Bsp. des Merkmals "vorübergehend" aus Art. 1 Abs. 1 der RL 2008/104/EG - Leiharbeits-RL).
- Das Merkmal »vorübergehend« in § l Abs. l S. 2 AÜG ist nach dem Sinn und Zweck der Leiharbeits-RL gem. der europäischen Methode zur Auslegung von RL zu bestimmen, wobei der Weg vom europäischen zum nationalen Recht zu wählen ist. »Vorübergehend« bezeichnet in anderen europäischen Regelungen einen vom Dauerzustand abzugrenzenden Tatbestand, der nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen europäischen Regelung näher zu bestimmen ist. Sinn und Zweck der Regelungen der Leiharbeits-RL ist es, ein angemessenes Schutzniveau der Leih-AN in Abwägung gegen berechtigte Fle-xibilisierungsinteressen der Unternehmer zu sichern. Berechtigte Flexibilisierungsinteressen können nicht allein in Kostensenkungsstrategien gesehen werden, sondern setzen ein schwankendes Arbeitsaufkommen oder mangelndes Angebot von Stammpersonal voraus. Einsatz von Leih-AN zur Ersetzung von Stammpersonal aus reinen Kostengründen ist daher eine Umgehung der Leiharbeits-RL. Im nationalen Recht handelt es sich um den Fall einer Gesetzesumgehung, der zur Anwendung der umgangenen Regelungen - hier dem Arbeitvertrag zwischen Leih-AN und Entleiher - führt. Nach entsprechender Information hat der BR gem. §99 BetrVG die Rechte bei der Einstellung dieses AN.
MetadatenAuthor: | C. Brors |
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Parent Title (German): | Arbeit und Recht (FRG 075); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2013 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Arbeitsmarkt; Arbeitsmarktpolitik; Arbeitsvertrag; Befristeter Arbeitsvertrag; EG-Richtlinie; EU (Europäische Union); EU-Kommission; EU-Land; Flexibilität der Arbeit; Grundrechte; Lohn; Rechtlicher Aspekt; Rechtsvergleichung; Schwierige Arbeitsbedingungen; Sozialer Schutz; Unternehmen; Zeitarbeit |
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Issue: | 03 |
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First Page: | 108 |
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Last Page: | 113 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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