Beschwerdestelle nach dem AGG.

  • Die Möglichkeiten der Beteiligung des Betriebsrats im Zusammenhang mit dem Verfahren der Beschwerdestelle nach dem AGG sollte das Mitbestimmungsgremium nutzen. Hiermit kann es zur Umsetzung des AGG in den Betrieben beitragen und eine Unternehmenskultur fördern, die Diskriminierungen und Benachteiligungen bereits in einem frühen Stadium entgegentritt. Auch für den betroffenen Arbeitnehmer ist die ordnungsgemäße Durchführung des Beschwerdestellenverfahrens von besonderer Bedeutung: Der Arbeitgeber muss sich nämlich die Kenntnis der Beschwerdestelle zurechnen lassen, wenn es für die Betroffenen darum geht, individualrechtliche Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend zu machen.

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Metadaten
Author:B. Biere
Parent Title (German):Arbeitsrecht im Betrieb (FRG 097);
Document Type:Other
Language:German
Year of first Publication:2010
Release Date:2016/02/18
Tag:Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Betriebsrat; Diskriminierung; Gleichbehandlung; Mitbestimmung am Arbeitsplatz
Issue:02
First Page:084
Last Page:088
DEGPOL (European trade union policy):

$Rev: 13581 $