Beschwerdestelle nach dem AGG.
- Die Möglichkeiten der Beteiligung des Betriebsrats im Zusammenhang mit dem Verfahren der Beschwerdestelle nach dem AGG sollte das Mitbestimmungsgremium nutzen. Hiermit kann es zur Umsetzung des AGG in den Betrieben beitragen und eine Unternehmenskultur fördern, die Diskriminierungen und Benachteiligungen bereits in einem frühen Stadium entgegentritt. Auch für den betroffenen Arbeitnehmer ist die ordnungsgemäße Durchführung des Beschwerdestellenverfahrens von besonderer Bedeutung: Der Arbeitgeber muss sich nämlich die Kenntnis der Beschwerdestelle zurechnen lassen, wenn es für die Betroffenen darum geht, individualrechtliche Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend zu machen.
MetadatenAuthor: | B. Biere |
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Parent Title (German): | Arbeitsrecht im Betrieb (FRG 097); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2010 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Betriebsrat; Diskriminierung; Gleichbehandlung; Mitbestimmung am Arbeitsplatz |
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Issue: | 02 |
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First Page: | 084 |
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Last Page: | 088 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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