Gleiche unter Gleichen. (Zur Verschwiegenheitspflicht von Ausschlussmitgliedern im Aufsichtsrat).
- Offenheit und Transparenz in der Aufsichtsratsarbeit sind notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den »Bänken« zum Wohle aller im Unternehmen vertretenen und vom Aufsichtsrat zu thematisierenden Interessen (und auch Interessengegensätze). Hierzu muss sich auch in der Praxis die Erkenntnis durchsetzen, dass es im Aufsichtsrat selbst keine Geheimnisse und deshalb auch keine »Geheimräte« geben darf.
MetadatenAuthor: | M. Bachner |
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Parent Title (German): | Arbeitsrecht im Betrieb (FRG 097); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2009 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Aufsichtsrat; Unternehmen |
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Issue: | 12 |
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First Page: | 680 |
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Last Page: | 683 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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