Facebook und Beamtenrecht. (Wer beleidigt, riskiert Disziplinarmaßnahmen).
- Beleidigende Äußerungen über den Arbeitgeber oder über Kollegen in sozialen Netzwerken können - wie ein Blick in die aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung zeigt - durchaus eine (außer)ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Äußern sich nun Beamtinnen und Beamte auf Facebook negativ über ihren Dienstherrn oder über Kolleginnen und Kollegen, kann das dienstrechtliche Konsequenzen haben. Die besonderen Beamtenpflichten, die es insbesondere beim Nutzen von Facebook zu beachten gilt, werden hier näher vorgestellt.
MetadatenAuthor: | M. Baßlsperger |
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Parent Title (German): | Der Personalrat (FRG 148); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2013 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Arbeitsgericht; Arbeitsrecht; Betriebsrat; Elektronisches Netz; Informationsverbreitung; Internet; Kündigung; Meinung; Rechtlicher Aspekt; Sozialer Konflikt; Staatsbeamter; Unternehmen; Verhalten; Öffentlicher Dienst |
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Issue: | 07-08 |
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First Page: | 282 |
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Last Page: | 284 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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