Ursula
Engelen-Kefer
Mitbestimmung ist ein Standortvorteil
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Seite 193
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Die Modernisierung der Wirtschaft wird nur erfolgreich sein, wenn die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen in diesen Prozess einbezogen
werden. Das setzt voraus, dass die betriebliche Interessenvertretung und die Mitbestimmung als Gestaltungsprinzip den neuen Gegebenheiten angepaßt und gestärkt werden.
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Walther
Müller-Jentsch
Mitbestimmung - Wirtschaftlicher Erfolgsfaktor oder Bürgerrecht?
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Seite 202
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Aus demokratietheoretischer Sicht ist es äußerst fragwürdig, die Institutionen der Mitbestimmung primär als ein Schmiermittel der Wirtschaft zu
sehen. Tun wir dies, dann ist auch der Gedanke nicht mehr abwegig, die Demokratie als politische Staatsform zur Disposition zu stellen, wenn Ökonomen nachwiesen, dass sie zu hohe
Transaktionskosten verursacht und einem optimalen Wirtschaftswachstum weniger förderlich ist als autokratische Regierungsformen.
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Wolfgang
Däubler
Die Betriebsverfassung im historischen und rechtlichen Kontext
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Seite 212
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Die Grundstrukturen der Betriebsverfassung bestehen in Deutschland seit 1920 (unterbrochen durch die Zeit von 1933 bis 1945). Ihre Existenz ist im
Bewußtsein der abhängig Beschäftigten tief verankert. Das Reformvorhaben der Bundesregierung bringt einige Anpassungen und Neuerungen.
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Ulrike Wendeling-Schröder
Arbeitsrechtliche Aspekte der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
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Seite 221
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Der Regierungsentwurf enthält keine Strukturänderungen am System der Betriebsverfassung. Es gibt nicht mehr oder weniger Mitbestimmung, auch keine
andere Mitbestimmung, sondern das Funktionieren der Mitbestimmung nach klassischem Muster wird erleichtert.
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Norbert Kluge
"Wilde Ehen"? Mitbestimmungspraxis und -bedarf in der New Economy
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Seite 229
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Mitbestimmung ist nach wie vor eine überzeugende Idee. In einen akzeptanzfähigen stabilen Rechtsrahmen gegossen und zu flexibler Ausfüllung dieses
Rahmens vor Ort fähig, spricht alles für die Fortschreibung dieses Regimes der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen – auch unter dem Zeichen der New Economy.
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Claus Schnabel/Joachim Wagner
Die betriebsratsfreie Zone aus ökonomischer Sicht
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Seite 237
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Aus ökonomischer Sicht wird die Reform der Betriebsverfassung skeptisch beurteilt. Die derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten haben sich demnach
bewährt und werden im Großen und Ganzen als ausreichend angesehen.
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Frank Havighorst/Martin Jäger/
Reino von Neumann-Cosel
Welchen Wert hat Mitbestimmung? Die Reform des BetrVG aus Sicht der Beratungspraxis
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Seite 244
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Die Novellierung der Betriebsverfassung muss genutzt werden, um die Arbeitsgrundlage der Betriebsräte an die sich immer schneller verändernden
ökonomischen Bedingungen anzupassen.
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