Ausgabe  04/2001                               Alle Beiträge in Vollversion als PDF-Datei !


Reform der Betriebsverfassung

 

 Ursula Engelen-Kefer
Mitbestimmung ist ein Standortvorteil
Seite 193

Die Modernisierung der Wirtschaft wird nur erfolgreich sein, wenn die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen in diesen Prozess einbezogen werden. Das setzt voraus, dass die betriebliche Interessenvertretung und die Mitbestimmung als Gestaltungsprinzip den neuen Gegebenheiten angepaßt und gestärkt werden.

 

Zum Beitrag  Walther Müller-Jentsch
Mitbestimmung - Wirtschaftlicher Erfolgsfaktor oder Bürgerrecht?
Seite 202

Aus demokratietheoretischer Sicht ist es äußerst fragwürdig, die Institutionen der Mitbestimmung primär als ein Schmiermittel der Wirtschaft zu sehen. Tun wir dies, dann ist auch der Gedanke nicht mehr abwegig, die Demokratie als politische Staatsform zur Disposition zu stellen, wenn Ökonomen nachwiesen, dass sie zu hohe Transaktionskosten verursacht und einem optimalen Wirtschaftswachstum weniger förderlich ist als autokratische Regierungsformen.

 

Zum Beitrag  Wolfgang Däubler
Die Betriebsverfassung im historischen und rechtlichen Kontext
Seite 212

Die Grundstrukturen der Betriebsverfassung bestehen in Deutschland seit 1920 (unterbrochen durch die Zeit von 1933 bis 1945). Ihre Existenz ist im Bewußtsein der abhängig Beschäftigten tief verankert. Das Reformvorhaben der Bundesregierung bringt einige Anpassungen und Neuerungen.

 

Zum Beitrag  Ulrike Wendeling-Schröder
Arbeitsrechtliche Aspekte der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
Seite 221

Der Regierungsentwurf enthält keine Strukturänderungen am System der Betriebsverfassung. Es gibt nicht mehr oder weniger Mitbestimmung, auch keine andere Mitbestimmung, sondern das Funktionieren der Mitbestimmung nach klassischem Muster wird erleichtert.

 

Zum Beitrag  Norbert Kluge
"Wilde Ehen"? Mitbestimmungspraxis und -bedarf in der New Economy
Seite 229

Mitbestimmung ist nach wie vor eine überzeugende Idee. In einen akzeptanzfähigen stabilen Rechtsrahmen gegossen und zu flexibler Ausfüllung dieses Rahmens vor Ort fähig, spricht alles für die Fortschreibung dieses Regimes der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen – auch unter dem Zeichen der New Economy.

 

Zum Beitrag   Claus Schnabel/Joachim Wagner
Die betriebsratsfreie Zone aus ökonomischer Sicht
Seite 237

Aus ökonomischer Sicht wird die Reform der Betriebsverfassung skeptisch beurteilt. Die derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten haben sich demnach bewährt und werden im Großen und Ganzen als ausreichend angesehen.

 

Zum Beitrag  Frank Havighorst/Martin Jäger/
     Reino von Neumann-Cosel

Welchen Wert hat Mitbestimmung? Die Reform des BetrVG aus Sicht der Beratungspraxis
Seite 244

Die Novellierung der Betriebsverfassung muss genutzt werden, um die Arbeitsgrundlage der Betriebsräte an die sich immer schneller verändernden ökonomischen Bedingungen anzupassen.