Welche Verfassung für Deutschland?

Zurück zum Jahresinhaltsverzeichnis   Ausgabe  10/90                                 Sämtliche Beiträge als PDF-Dateien!


Zum Beitrag Heinz-Werner Meyer
Soziale Demokratie als verfassungspolitischer Auftrag
Seite 609

Der im Einigungsvertrag enthaltene Auftrag an den Gesetzgeber, innerhalb von zwei Jahren über die zukünftige gesamtdeutsche Verfassung zu entscheiden, bietet die Chance, das bisher im Grundgesetz nur unzureichend entwickelte Sozialstaatsgebot zu konkretisieren.

 

FORUM: Verfassungs-Debatte

 

Zum Beitrag Jürgen Seifert
Klassenkampf von rechts oder Modernisierung des Grundgesetzes?
Seite 614

Unmittelbar im Anschluss an die Ersten gesamtdeutschen Wahlen sollten Bundestag und Bundesrat einen Verfassungsrat wählen, der mit Zweidrittelmehrheit einen Verfassungsentwurf erarbeitet. Im Mittelpunkt der Verfassungsdiskussion sollten vor allem die Überprüfung des bisherigen Verhältnisses von Legislative und Exekutive sowie von Bund und Ländern und Fragen einer stärkeren demokratischen Kontrolle politischer Macht stehen.

 

Zum Beitrag Peter Badura
Das Grundgesetz - Verfassung für Deutschland
Seite 622

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hat das Grundgesetz seinen provisorischen Charakter verloren und ist zur neuen gesamtdeutschen Verfassung geworden, über die es keiner gesonderten Volksabstimmung mehr bedarf.

 

Zum Beitrag Wolfgang Ullmann
Das Recht und die Grundrechte in der neuen Demokratie
Seite 630

Die mit der Vereinigung aufgeworfenen Verfassungsfragen sind so fundamental, dass sie nicht alleine den Verfassungsrechtlem überlassen bleiben dürfen. Ein Änderungsbedarf des Grundgesetzes besteht insbesondere im Hinblick auf die fehlende Gültigkeit der Grundrechte auch für Ausländer, den Ausbau sozialer Rechte, die Einführung von Formen direkter Demokratie sowie die Weiterentwicklung des föderativen Systems.

 

Zum Beitrag Horst Schmitthenner/Manfred H. Bobke
Das Recht auf Arbeit in einer gesamtdeutschen Verfassung
Seite 638

Durch die Aufnahme des Rechts auf Arbeit in die Verfassung kann kein individuell einklagbarer Anspruch auf einen Arbeitsplatz festgeschrieben werden. Aber ein solches Recht auf Arbeit würde den Staat zu einer aktiven Beschäftigungspolitik verpflichten.

 

Zum Beitrag Wir waren dort die Störenfriede -
    Wir waren hier die Störenfriede

Gespräch mit Erich Loest über „Vergangenheitsbewältigung"
Seite 645

 

Zum Beitrag   Weltmacht Deutschland?
Gespräch mit Hans Mommsen über Nation, Nationalismus, die veränderte weltpolitische Rolle Deutschlands und die zukünftige Verfassung
Seite 656

 

Zum Beitrag Aussprache Seite 666

Hinrich Oetjen: Zu dem Beitrag von Bierbaum/Wendl, GMH 8/90, zur Sozialismus-Debatte

 

Zum Beitrag Buchbesprechungen Seite 667

 

Zum Beitrag Buchhinweise Seite 671