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Von der Abfallwirtschaft zum Stoffstrom-Management : Gutachten / erstattet von Joachim H. Spangenberg ; Roda Verheyen. - Bonn, 1996. - 80 S. . - (Ökologische Marktwirtschaft). - ISBN 3-86077-535-9. - Electronic Ed.: Bonn: EDV-Stelle der FES, 1998. - Teil 6.
© Friedrich-Ebert-Stiftung

5. Fazit:
Stoffstromsteuerung durch Abfallwirtschaft?

Es ist gezeigt worden, daß abfallwirtschaftliche Instrumente nur einen begrenzten Beitrag zu einem effizienten Stoffstrom-Management und damit zu einer vorsorgenden Umweltpolitik leisten können. Alle Vorgänge der Ver­ und Entsorgung müssen durchgehend unter Stoffstrom-Gesichtspunkten betrachtet und geprüft werden. Die stark sektorale Betrachtungsweise in der Abfallpolitik muß ersetzt werden durch eine integrale stoffbezogene Sicht auf Güter und Abfälle149.

Die Reduktion und Entgiftung von Stoffströmen kann zwar ansatzweise auch durch abfallwirtschaftliche Maßnahmen erreicht werden, dies zeigen z.B. die Rücknahmeverpflichtungen für Transport­ und Umverpackungen durch die Verpackungsverordnung, die zu einem erheblichen Rückgang des Inputs, also zu einer Verringerung der Stoffdurchsatzes geführt haben. Aber auch diese Regelungen sind ein "Umweg". Aus politischer Scheu vor dem Widerstand etablierter und an der Aufrechterhaltung des Status quo interessierter Interessengruppen wird versäumt, endlich nachhaltig umzusteuern und z.B. den Einsatz von Primärenergie und ­rohstoffen in die industrielle Produktion erheblich zu verteuern. Statt dessen wird das Pferd von hinten aufgezäumt, vom Abfall. Ergebnis dieser Politik sind Ineffizienzen und Verzerrungen auf dem Markt, das Verprellen von Bürgerinnen und Bürgern durch doppelte Belastungen (wie z.B. beim Grünen Punkt) und ein undurchschaubares Regelungsdickicht von Verordnungen, bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften. Das Kreislaufwirtschafts­ und Abfallgesetz stellt in diesem Zusammenhang keine Ausnahme und vor allem keine Verbesserung dar. Es bildet zwar den Ausgangspunkt für vermeidungsorientierte, produktbezogene Verordnungen, bezieht aber die negativen Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten der Verpackungsverordnung mit der dualen Abfallwirtschaft für Verpackungsabfälle gemacht worden sind, nicht vorsorgend mit ein. Das Gesetz ist mit fast 30 Verordnungsermächtigungen wesentlich komplexer und vollzugsunfreundlicher als es Maßnahmen wären, die auf der Input-Seite der Produktion ansetzen würden. Faktisch kalkulieren die Länderverwaltungen bereits mit einem Mehrbedarf an Personal, um das Gesetz wirksam vollziehen zu können, soweit dies ohne konkretisierende Bundesverordnungen überhaupt möglich ist. Ob auf diese Art und Weise das Müllproblem gebannt werden kann, ist mehr als zweifelhaft. In einer Zeit, in der die Probleme nicht mehr darin liegen, wildes Deponieren von Haushaltsabfällen zu verhindern, sondern der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist, daß es hauptsächlich darauf ankommt, Stoffströme in andere, umweltverträglichere Bahnen zu lenken und durch Änderung der Produktions­ und Konsumtionsgewohnheiten mengenmäßig drastisch zu reduzieren, kann ein solches Herangehen kaum mehr akzeptiert werden. "Deregulierung" scheint da eine reine Programmformel zu sein, Hyper-Regulierung aber die Praxis.

Ein weiteres grundsätzliches Manko, dem auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht abhilft, ist die gesellschaftliche Fiktion, Abfälle könnten "schadlos beseitigt" werden. Die Bequemlichkeit, mit der jeder einzelne und alle Wirtschaftsakteure ihren Müll "für immer" loswerden, führt implizit zu einer Verleugnung der ökologischen Tatsachen: Jedes industrielle System basiert physikalisch auf Stoffströmen, und keiner dieser Ströme ist ohne ökologische Auswirkungen. Sollen diese begrenzt werden, so ist eine dramatische Erhöhung der Ressourcenproduktivität unverzichtbar. Ist dies in einer hochtechnisierten und zivilisierten Gesellschaft nicht möglich, so muß zunächst ein grundsätzlich falsches Verständnis und ein fehlgesteuertes Umgehen mit den Stoffströmen konstatiert werden.

Abfallwirtschaftliche Vermeidungsstrategien, die im Grunde eine Reduktion des Einsatzes von Rohstoffen durch Wiederverwertung zum Ziel haben, können die Stoffdurchsätze nur mit Hilfe anderer Instrumente, die außerhalb des abfallwirtschaftlichen Rahmens liegen, verlangsamen. Ein Beispiel hierfür sind Selbst­ oder gesetzliche Verpflichtungen von Industriezweigen zur Rücknahme ihrer Produkte und Einhaltung bestimmter Verwertungsquoten. Werden Vermeidungserfolge sofort durch vermehrten Konsum überkompensiert, erreichen derartige Maßnahmen keinerlei Erfolge im Sinne einer dematerialisierten zukunftsfähigen Wirtschaftsweise. Als Beispiel kann hier die jüngst erklärte Selbstverpflichtung der Automobilhersteller dienen: Zwar können Letztbesitzer die Altautos zurückgeben und Autohersteller verpflichten sich, die Verwertungseigenschaften der Fahrzeuge ständig zu verbessern, so daß eine kleinere Menge an Abfällen zur Beseitigung anfällt150. Faktisch werden aber Jahr für Jahr mehr Fahrzeuge zugelassen, so daß eventuelle Vermeidungseffekte sofort überkompensiert werden. Die Stoffumsätze werden also keinesfalls verringert - das Abfallproblem wird lediglich zeitlich verlagert. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen hält die Selbstverpflichtung hinsichtlich Rücknahme und Verwertung von Altautos für nicht ausreichend151.

Als Fazit aus der vorstehenden Untersuchung läßt sich also vor allem eines sagen: Die Abfallwirtschaft wird mit Ansprüchen überfrachtet, die sie "im Alleingang" nicht verwirklichen kann. Verdeutlicht man sich dieses Grunddefizit, so werden auch Problemlösungsansätze deutlich, die aber vom Bundesgesetzgeber wie auch von den meisten Ländern und Kommunen bisher nicht aufgegriffen werden. Daß aber eine Industriegesellschaft wie die bundesrepublikanische mit einem ineffizienten abfallwirtschaftlichen System über kurz oder lang ihre wirtschaftliche und politische Potenz einbüßt, ist abzusehen. Die Einführung eines Stoffstrom-Managements und die Operationalisierung entsprechender Instrumente ist von daher auch eine ökonomische Notwendigkeit. In dem so geschaffenen Rahmen kann Abfallwirtschaft sich wieder ihrer eigentlichen Aufgabe widmen und durch die Steuerung von Abfallströmen und die Nutzbarmachung der Abfälle als gesellschaftliche Ressource zu einem zukunftsfähigen Wirtschafts­ und Gesellschaftssystem beitragen.

6. Anhang: Tabellarische Darstellung der Rechtsentwicklung, Literaturhinweise

Tabelle 1: Wichtige rechtliche Regelungen in Deutschland seit 1987

Bezeichnung Beschlußfassung Regelungsschwerpunkte
Abfallgesetz (AbfG)

27.08.1986

Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, Novelle des Abfallbeseitigungsgesetzes (1972)
Altölverordnung (AltölV)

29.10.87

Voraussetzungen zur Wiederaufbereitung des Altöls. Informations­ und Aufklärungspflichten beim Verkauf von Ölen.
Verordnung über die Verbringung von Abfällen
Abfallverbringungs-Verordnung (Abf-VerbrV)

18.11.88

Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (Export).
Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel
Lösemittelentsorgungsverordnung (HKWAbfV)

23.10.89

Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel. Rücknahmeverpflichtungen, Kennzeichnungsverpflichtungen, getrennte Haltung)
Verordnung zur Bestimmung von Reststoffen nach § 2 Abs. 3 des Abfallgesetzes
Abfallbestimmungs-Verordnung (AbfBestV)

03.04.90

Festlegung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle durch den Abfallartenkatalog.
Reststoffbestimmungs-Verordnung (RestBestV)

03.04.90

Festlegung besonders überwachungsbedürftiger Reststoffe durch den Reststoffartenkatalog.
Verordnung über das Einsammeln und Befördern sowie über die Überwachung von Abfällen und Reststoffen
Abfall­ und Reststoffüberwachungs-Verordnung (AbfRestÜberwV)

03.04.90

Verbringung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und Reststoffe: Einsammeln, Befördern, Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung und die Nachweisführung über entsorgte Abfälle.
Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe
(17. BImSchV)

23.11.90

Relativ strenge Grenzwertfestlegungen für Abfallverbrennungsanlagen hinsichtlich bestimmter Emissionen (z. B. Dioxine).
Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz
TA Abfall (Gesamtfassung)
Teil 1

12.03.91

Festlegung der Anforderungen an Lagerung, Ablagerung, Verbrennung und biologische, chemisch/physikalische Behandlung von besonders überwachungsbedürftigen Stoffen in Zwischenlagern, Behandlungsanlagen und Deponien; Definition des Stands der Technik.
Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen
Verpackungsverordnung
(VerpackV)

12.06.91

Stufenweise Rücknahmeverpflichtung bei Herstellern und Vertreibern von Transport­, Verkaufs­ und Umverpackungen; Gewährleistung der stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung sowie mögliche Ausweisung bestimmter Verpackungen mit einem Pfand.
Klärschlammverordnung
(AbfKlärV)

15.04.92
(Novellierung)

Verwertung von Klärschlämmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Festlegung von Grenzwerten für den Gehalt an Schwermetallen, organischen Verbindungen, verschärfte Nachweispflichten für die Aufbringung von Klärschlamm).
Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland
Investitionserleichterungs­ und Wohnbaulandgesetz

22.04.93

Artikelgesetz bestehend aus Änderung von u.a. Abfallgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz und UVP-Ges. Ziel ist die Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen. Veränderung der Zulassungsvoraussetzungen u.a. von Abfallverbrennungsanlagen; daher für Abfallentsorgungsanlagen nur noch eine einfache Genehmigung nach BImSchG notwendig; Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Regelt über AbfG bis zum Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Kompetenzen, Abläufe und bestimmte Verfahren im Bereich der Abfallwirtschaft.
Dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz
(TA Siedlungsabfall)

14.05.93

Entlastung der Hausmülldeponien von schadstoffhaltigen Stoffen bzw. solchen Stoffen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt befürchten lassen; dadurch Notwendigkeit der Vorbehandlung (i.d.R. Verbrennung).
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
Kreislaufwirtschafts­ und Abfallgesetz (KrW­/AbfG)

27.09.94

Neue Definition des Abfallbegriffes. Abfälle sollen vorrangig vermieden werden, nicht vermeidbare Abfälle sollen stofflich oder energetisch verwertet werden. Teilweise Privatisierung der Abfallwirtschaft. Einführung der Produktverantwortung.
sonstige Regelungen
Chemikaliengesetz
ChemG

16.9.1980
in der Fassung vom 25.7.1994

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Stoffen, enthält in § 17 die Ermächtigung zum Erlaß von stoffbezogenen Verordnungen, auf dieser Grundlage existiert die Chemikalien-Verbotsverordnung (regelt z.B. Asbest, Lösemittel, Cadmium, FCKW)
Bundesimmissionsschutzgesetz
BImSchG

15.3.1974
in der Fassung vom 14.5.1990

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, enthält in § 5 Abs.1 Nr.3 das Reststoffvermeidungsgebot für die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen

Quellen: Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Umweltgutachten 1994, cyclos, eigene Ergänzungen

Tabelle 2: Wichtige rechtliche Regelungen der EG

Bezeichnung Beschlußfassung Regelungsschwerpunkte
Richtlinie des Rates über die Verhütung der Luftverunreinigung durch neue Verbrennungsanlagen (89/369/EWG)

08.06.89

Festlegung von Emissionsgrenzwerten; Anforderungen an neue Verbrennungsanlagen; Anforderungen an vorzunehmende Messungen.
Richtlinie des Rates über die Verringerung der Luftverunreinigung durch bestehende Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll (89/429/EWG)

21.06.89

Festlegung von Grenzwerten, Verbrennungsbedingungen und vorzunehmenden Messungen.
Richtlinie über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren (91/157/EWG)

18.03.91,
zuletzt
geändert durch 93/86/EWG vom 04.10.93

Verbote bestimmter Batterien; Verpflichtung zur getrennten Sammlung und Kennzeichnung der Batterien sowie zur Verbraucherinformation darüber. Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu Maßnahmenprogrammen.
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle (91/156/EWG)

Änderung vom 18.03.91,
zuletzt
geändert am 23.12.91

Rahmenrichtlinie zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu Maßnahmen der Abfallvermeidung, ­verwertung und ­beseitigung, zur Aufstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen, Genehmigungspflichten von Abfallbeseitigungsanlagen usw. Ziel: Netz von Entsorgungsanlagen, die sich so nahe wie möglich am Ort der Abfallentstehung befinden.
Richtlinie des Rates über gefährliche Abfälle (91/689/EWG)

12.12.91

Anforderungen bei Einsammlung, Beförderung und Lagerung gefährlicher Abfälle; Definition gefahrenrelevanter Eigenschaften der Abfälle; Charakterisierung von Gruppen oder Arten gefährlicher Abfälle und ihrer Bestandteile
Richtlinie des Rates über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und Terphenyle (76/403/EWG)

zuletzt
geändert durch 91/692/EWG vom 23.12.91

Anforderungen an die Beseitigung von PCB und PCT; Berichtspflichten über Durchführung der Richtlinie
Verordnung des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (259/93/EWG)

01.02.93

Regelung des innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Abfallexportes und des Abfallverkehrs mit Drittstaaten.
Verordnung des Rates zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (793/93/EWG)

23.03.93

Festlegung einer Risikobewertung für Altstoffe mit vorrangiger Bedeutung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Menschen und Umwelt einschließlich der Erarbeitung von Vorschlägen zur Risikominderung.
Richtlinie des Rates über Abfalldeponien (KOM(93) 275 endg.)

10.06.93

Regelung spezifischer Genehmigungserfordernisse für Deponien, von Abfallannahmeverfahren und Stillegungsverfahren; Festlegung einer verschuldensunabhängigen zivilrechtlichen Haftung des Betreibers für die durch deponierte Abfälle verursachten Umweltschäden.
Richtlinie des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG)

20.12.94

Festlegung von Anforderungen an Vermeidung, Verwendung und stoffliche Verwertung von Verpackungen. Regelung von Verfahren zur Kennzeichnung und Normierung.

Quellen: Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Umweltgutachten 1994, cyclos, eigene Ergänzungen

Weiterführende Literatur

  • Abel-Lorenz, E. et al., Abfallvermeidung, Handlungspotentiale der Kommunen: rechtliche Möglichkeiten und Grenzen, Taunusstein 1994
  • Automobil Industrie, Sonderheft Recycling, 05/95
  • Benzler, G. et al., Wettbewerbskonformität von Rücknahmeverpflichtungen im Abfallbereich, Untersuchungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, Heft 17
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Möglichkeiten der wettbewerbskonformen Erfüllung von Rücknahme­ und Verwertungspflichten (Kriterienkatalog), Dokumentation Nr. 360
  • Bundestagsdrucksache 12/8260, Bericht der Enquête-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft", Bonn 1994
  • Bundestagsdrucksache 12/8409 vom 01.09.1994, Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage von SPD-Bundestagsabgeordneten über die Entwicklung der bundesdeutschen Entsorgungswirtschaft, Bonn 1994
  • Bünemann, A./Rachut, G., Der Grüne Punkt - Eine Versuchung der Wirtschaft, 1. Auflage, Karlsruhe, Dezember 1993
  • Bünemann, A./Rachut,G., The DSD-Scheme: How far does the economic reality match the intentions, in: APME - Association of Plastics Manufacturers in Europe (Ed.), The Economics of Plastic Waste Disposal, Tagungsband, Brüssel 1995
  • Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Umweltgutachten 1994, Stuttgart, Februar 1994
  • Duales System Deutschland GmbH, Mengenstromnachweise 1993, 1994, Köln, 1994, 1995
  • Duales System Deutschland GmbH, Wertstoffrecycling in Zahlen, Köln 1995
  • Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung: Entwicklung des Verpackungsverbrauchs 1992-1995, Vorausschätzung/Prognose, Wiesbaden 1993
  • Görres, A. et al., Der Weg zur ökologischen Steuerreform, München 1994
  • Greenpeace (Hg), Monopolisierung der Abfallwirtschaft: Die Energieversorgungsunternehmen und das DSD. Eine Recherche der cyclos GmbH, Hamburg 1993
  • Hermann, T. et al., Einführung in die Abfallwirtschaft, Thun/Frankfurt am Main, 1995
  • Rummler, Th., Schutt, W., Verpackungsverordnung, Hamburg 1991
  • Schmidt-Bleek, F. et al., MAIA - Einführung in die Materialintensitätsanalyse nach dem MIPS-Konzept, Wuppertal 1996
  • Schmidt-Bleek, F., Tischner, U., Produktentwicklung. Nutzen gestalten - Natur schonen, Schriftenreihe des Wirtschaftsförderungsinstitutes Österreich, Wien 1995
  • SPD-Bundestagsfraktion, Entwicklung in der Entsorgungswirtschaft, Öffentliche Anhörung der Arbeitsgruppen Wirtschaft und Umwelt der SPD-Bundestagsfraktion am 29.05.95 in Bonn
  • Umweltbundesamt, Umweltdaten Deutschland 1995, Berlin 1996
  • Umweltbundesamt, Daten zur Umwelt 92/93, Berlin 1994
  • Umweltbundesamt, Konzeption des Stoffflußrechts, UBA Texte 18/95, Berlin 1995
  • Umweltbundesamt (Hrsg), LCA for drinking packages, UBA Texte 19/96, Berlin 1996
  • Versteyl, L.-A./Wendenburg, H., Änderungen des Abfallrechts - Anmerkungen zum Kreislaufwirtschafts­ und Abfallgesetz sowie den Gesetzen zu dem Baseler Übereinkommen, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 1994, S. 833 ff.
  • Wagner, G./Matten, D., Betriebswirtschaftliche Konsequenzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, in: Zeitschrift für Angewandte Umweltforschung (ZAU), 1/95, S. 45 ff.

Anmerkungen

1 Dazu wird die im Abfallgesetz (AbfG) von 1986 fixierte Abgrenzung von Abfall und Wirtschaftsgütern zugunsten der von Abfall und Produkten aufgegeben und ein "fiktiver Entledigungswillen" eingeführt, mit der Konsequenz der Ausweitung insbesondere des subjektiven Abfallbegriffs und dadurch der Ausdehnung der vom Abfallregime erfaßten Bereiche.

2 Zusätzlich könnte der in § 45 I 3 BImSchG Vermeidungsgrundsatz zur Grundlage einer integrierten Vermeidungsstrategie gemacht werden; er ist allerdings bisher kaum als Grundlage der Entwicklung eines Stoffstrom­ Managements genutzt worden.

3 Schmidt-Bleek, F., Wieviel Umwelt braucht der Mensch, Berlin/Basel 1993

Opschoor, H., Costanza, R., Towards Environmental Performance Indicators Based on Preserving Ecosystem Health, Vortragsmanuskript, Wuppertal 1994

Maxson, P., Institute for European Environmental Policy, The Netherlands' Sustainable Technology Program: The international Dimension, Brüssel 1993

4 nach Weterings, G., Opschoor, H., The Ecocapacity as a Challenge to Technological Development, Publikatie RMNO Nr. 74A, Rijswijk 1992, modifiziert in Spangenberg, J. H. (Ed.), Towards Sustainable Europe, Luton et al. 1995

5 Schmidt-Bleek, F., op. cit.

ders., MIPS re-visited, in Fresenius Environmental Bulletin, Vol. 2, No. 8, 1993, S. 407-412

6 MIPS erfaßt sämtliche in Bewegung gesetzten Stoffströme, d.h. außer den letztlich genutzten Massen auch Abräume, Sümpfungswässer etc. unabhängig von der Qualität resp. Toxizität der Stoffströme, da diese nur in einer Minderheit der Fälle bekannt und nie vollständig beschreibbar ist. Zur detaillierten Beschreibung der Berechnungsweise vgl. Schmidt-Bleek, F. et al., MAIA - Einführung in die Materialintensitätsanalyse nach dem MIPS-Konzept, Wuppertal 1996

7 vgl. Malley, J., Indikatoren für nachhaltiges Wirtschaften, Spektrum der Wissenschaft Mai 1996, S. 105-113

8 Bringezu, S. et al. (1994), Integrating Sustainability into the System of National Accounts: The Case of Interregional Material Flows, Proceedings of the International afect Symposium, Paris 1994

Femia, A., A straightforward application of input-output accounting to the material flows of the German Economy, Mailand 1996

9 Schütz, H., Bringezu, S., Major Material Flows in Germany, in: Fresenius Environmental Bulletin, 2/1993, S. 443 ff

10 Liedtke, Ch., Gotsche, B., Betriebliche Umweltkostenrechnung und Wettbewerbsfähigkeit, in: Wirtschaftsfaktor Umwelt - Perspektiven für den Standort Deutschland, Konferenzdokumentation, 1995

11 Frick, S., Hinterberger, F., Yavuz, N., Ökoeffiziente Dienstleistungen - Ein neuer Dienstleistungsbegriff, in: Dienstleistung 2000+, Projektmagazin 1/96, S. 4 f

12 Zur Optimierung des Produktdesigns mit der Folge reduzierter Stoffströme in Produktion, Nutzung und Entsorgung siehe vor allem

Schmidt-Bleek, F.; Tischner, U., Nutzen gestalten - Natur schonen, Design und Ökologie, Schriftenreihe des Wirtschaftsförderungsinstitutes Österreich, Wien 1995

Vergleiche äquivalenter Produkte unter Stoffstromaspekten finden sich in

Schmidt-Bleek, F.; Liedtke, Ch., Kunststoffe - Ökologische Werkstoffe der Zukunft?, Symposium Kunststoff, Frankfurt 27./28. Juni 1995

13 Bundestagsdrucksache 12/8260, Bericht der Enquête-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft", Bonn 1994

14 verstanden als die gesamte Vielheit der politischen Steuerungsinstrumente, überwiegend zur Setzung von Rahmenbedingungen und Anreizen in Rahmen der Marktwirtschaft, aber auch Bildung und Forschung, öffentliche Investitionen und ordnungsrechtliche Maßnahmen.

15 Hinterberger, F. et al., Ökologische Wirtschaftspolitik in einer komplexen Welt, in: Wirtschaftspolitik im theoretischen Vakuum, Marburg 1995. Hier setzen auch neuere Indikatorensysteme an, siehe z.B.

Spangenberg, J. H., Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung, in: Ökologische Briefe, 44/1995

ders., Schmidt-Bleek, F., Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung, Wuppertal Paper 48, Wuppertal 1995

16 Aus dem Bericht der Enquête-Kommission geht nicht hervor, mit welchen Maßnahmen die einzelnen Akteure dazu gebracht werden sollen, das ihnen zugedachte Handeln auch in die Praxis umzusetzen.

17 Hinterberger, F. et al., Increasing resource productivity through eco-efficient services, Wuppertal Paper 13, Wuppertal 1994

Frick, S. et al., op. cit.

18 Schmidt-Bleek, F., Liedtke, Ch., op. cit.

19 Liedtke, Ch., Produktbezogene Stoffstrombilanzen auf der Basis des mips-Konzepts, in: TA Datenbank-Nachrichten 1/2, 1995

dies., Öko-Audit und Ressourcen-Management, Wuppertal Paper 18, Wuppertal 1994

Behrensmeier, R., Bringezu, S., Zur Methodik der volkswirtschaftlichen Materialintensitäts-Analyse: Ein quantitativer Vergleich des Umweltverbrauchs der bundesdeutschen Produktionssektoren, Wuppertal Paper 34, Wuppertal 1995

20 Bundesanzeiger Nr. 99 vom 29. Mai 1993, ergänzende Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur TA Siedlungsabfall, Köln 1993

21 sowie insbesondere für human­ respektive ökotoxische Substanzen die selektive Kontrolle einzelner Stoffströme

22 vgl. Knoepfel, P., Weidner, H., Die Durchsetzbarkeit planerischer Ziele auf dem Gebiet der Luftreinhaltung aus Sicht der Politikwissenschaft, IIUG pre-83-14, Wissenschaftszentrum Berlin, 1983

Müller, E., Umweltpolitik der sozial-liberalen Koalition, ZfU 2/84, S. 115-141

23 Anhang zu § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung

24 Bünemann, A., Rachut, G., Der Grüne Punkt - eine Versuchung der Wirtschaft, Karlsruhe 1993

Spangenberg, J. H., Weniger wäre mehr, Wuppertal Paper 15, Wuppertal 1994

25 The Presidents Council on Sustainable Development, Sustainable America, Wahington 1996

26 Bünemann, A., Rachut, G., op. cit.

dies., The DSD Scheme, How far does Economic Reality Match Intentions, in: APME (Ed.), The Economics of Plastic Waste Disposal, Conference Proceedings, Brüssel 1995

27 Amtsblatt der EG Nr. C 311/6, Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, KOM (93) 324, Brüssel 1993

28 Dürkop, J., Die künftige EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, in: Umwelt­ und Planungsrecht, S. 425 ff, 1995

29 Eine verbesserte Verwertung durch Monomaterialien, Modulbauweise etc. spiegelt sich hier in einer reduzierten Umweltinanspruchnahme MU

30 Rehbinder, M., Konzeption eines in sich geschlossenen Stoffrechts, Gutachten im Rahmen der Enquête Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt", Bonn 1993

31 so der Begriff "Sustainable Development" aus: World Commission on Environment and Development, Our Common Future, Oxford 1987

32 so im Bundeswaldgesetz (§ 1), Bundesnaturschutzgesetz (§§ 1,2 Abs. 1 Nr. 3), Wasserhaushaltsgesetz (§ 1) etc.

33 Schröder, M., "Nachhaltigkeit" als Ziel und Maßstab des deutschen Umweltrechts, in: Wirtschaft und Verwaltung, S. 65 ff, 1995

34 § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 E-UGB-AT

35 Umweltbundesamt (Hg.), Umweltgesetzbuch, Allgemeiner Teil, Entwurf, UBA Texte 66/95, Berlin 1995

36 BUND (Hg.), Fachtagung des Wissenschaftlichen Beirats zum UGB, allgemeiner und spezieller Teil, Dokumentation, Bonn 1995

37 Die Forderung nach der Einführung von Produktregelungen ist insofern naheliegend, als vom Recht bisher fast ausschließlich Einzelstoffe und Zubereitungen erfaßt werden, deren synergetische Effekte zu einem späteren Zeitpunkt des Stofflusses nicht mehr kontrollierbar sind. Die Regelungen können sich auf Mengenaspekte, Qualitätsvorgaben oder Stoffeinsätze (Verbote) beziehen.

38 Schmidt-Bleek, F.; Tischner, U., op. cit.

39 mit der proaktiven Integration zukünftiger Knappheiten sind sie völlig überfordert. Hier beginnt dann die Notwendigkeit politischer Eingriffe zur Durchsetzung des Vorsorgeprinzips, z.B. durch die Realisierung einer Steigerung der Ressourcenproduktivität um den Faktor 10 zur Vermeidung zukünftiger Knappheiten.

40 OECD (Hg.), Revenue Statistics of six Member Countries 1965-1993, Paris 1994 - Es wurden die Staaten Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Holland betrachtet, ferner Japan, die Schweiz und die USA.

41 Welfens, M. J. et al., Shadow Subsidies in the Area of Automobil Traffic, Wuppertal Paper 33, Wuppertal, 1995

42 Bund-Länder-Arbeitskreis "Steuerliche und wirtschaftliche Fragen des Umweltschutzes" 1993

43 Zu Wirkung, Ausgabemodellen, Handelsformen und Entwertungsmechanismen für Zertifikate siehe Lemmer, A., MI-Zertifikate als Instrument einer Dematerialisierung, unveröffentlichtes Manuskript, Wuppertal 1995 (WI Paper i.V. 1996)

44 Zur Umsetzung des Prinzips auf spezifische Stoffstromzertifikate s. Lemmer, A., op. cit.

45 Das Verursacherprinzip wurde bereits 1972 in der Stockholmer Erklärung, einem Resultat der ersten Umweltkonferenz der Vereinten Nationen, als international anerkanntes Prinzip festgehalten und ist in der Folgezeit zu einem der zentralen umweltpolitischen Instrumente insbesondere in den USA geworden. Hier wurde der Schwerpunkt der Regelung von Umweltrisiken auf die ex post Regelung durch Haftung gelegt, während in Kontinentaleuropa der Schwerpunkt eher auf der ex ante Prävention durch strengere Genehmigungsverfahren lag. In der gegenwärtigen Standortdebatte wird von den Spitzenverbänden der Industrie (z.T. gegen den Widerspruch ihrer Mitgliedsfirmen) diese Planungssicherheit garantierende Herangehensweise mit Blick auf die USA kritisiert und Abbau von Sicherheitskontrollen in der Genehmigung gefordert, allerdings ohne sich auf ein strenges Haftungsrecht nach US-Vorbild einlassen zu wollen. Im Gegenteil: dieselben Branchen lobbyieren spiegelverkehrt in den USA für eine Aufweichung des Haftungsrechts nach europäischem Muster.

46 nach EU EMAS-Richtlinie (Environmental Management and Audit Scheme) VO des Rates Nr. 1836/93

47 Beispiele, insbesondere zur möglichen Reduktion der Umwelthaftpflichtkosten bei der Nordstern-Versicherung, siehe Ramesohl, S., Öko-Prüfung poliert das Image und schont den Geldbeutel, in KStA, 3./4. Februar 1996

48 vgl. z.B. Liedtke, Ch. et al., Öko-Audit und Ressourcenmanagement bei dem Unternehmen Kambium Möbelwerkstätte GmbH, Endbericht, Wuppertal 1995

49 UN-CSD Secretariat, Changing Consumption and Production Patterns, Addendum to the Report of the Secretary General, Draft, New York 1996

50 Toxikologisch relevante Informationen müßten zusätzlich gegeben werden, falls nicht in diesem Sinne bedenkliche Produkte durch ordnungsrechtliche Maßnahmen direkt vom Markt genommen werden.

51 Die internationale Harmonisierung auch nur der Prinzipien der Vergabe von Umweltkennzeichen befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium - das Global Ecolabelling Network wurde 1994 gegründet - und die Erstellung global anwendbarar Vergabekriterien ist nicht geplant. Nach UN-CSD 1996, op. cit.

52 Das deutsche Institut für Normung DIN ist ein privates Institut, getragen überwiegend von der Wirtschaft, das von der Bundesrepublik Deutschland mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut wird. Hier kann jeder normen lassen, was er/sie will, muß allerdings die Kosten für den Normungsprozeß selbst aufbringen und die Zustimmung der anderen Akteure gewinnen. Prozedural ähnliches gilt für die International Standardisation Organisation ISO und das europäische Normungszentrum CEN.

53 Eine ausführliche Diskussion der Chancen und Probleme des Öko-Rating einschließlich der Portraits wichtiger Akteure findet sich in Tomorrow, 2/1996

54 UN-CSD 1996, op. cit.

55 Die Präferenz für ökonomische und informelle Instrumente in der EU Umweltpolitik ist nicht zuletzt auf die strukturelle Schwäche der Umweltpolitik in der EU zurückzuführen, wo bis zur Erweiterung 1995 die umweltpolitischen Vorreiter kaum Gestaltungsmacht hatten und wo sie auch nach der Stärkung durch den Beitritt traditionell ökologiefreundlicher Staaten auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Ministerrat die Zustimmung der "Umweltbremser" für alle Maßnahmen brauchen. Dies gilt selbst dann, wenn man die BRD weiterhin zu den ökologisch progressiven Staaten rechnet, was zumindest seit 1994 mehr als zweifelhaft ist.

Zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission im Bereich Umwelt vgl. EU Environmental Issue Manager, Dec. 1995, p.2; zur Durchsetzungsfähigkeit von Umweltpolitik in Europa WZB Mitteilungen 2/96, Berlin 1996

56 Malley, J. et al., Maßgebliche Richtschnur, in: Müll-Magazin 2/95, S. 20-21

Spangenberg, J., Klimawirksamkeit abfallwirtschaftlicher Maßnahmen, in: Wiemer, K., Kern, M., Abfallwirtschaft, Neues aus Forschung und Praxis: Biologische Abfallbehandlung III, Witzenhausen 1996, S. 63-78

ders., Der Mensch und sein Müll, in: Widerspruch, Münchener Zeitung für Philosophie Heft 25, 1994, S. 51-57

57 so Bender, B., Sparwasser, R., Umweltrecht, 3. Auflage, Heidelberg 1995, S. 576 f

58 siehe Bundestagsdrucksache BT-Drs. 11/804, Bonn 1993, S. 3

59 Umwelt, Nr. 3, Bonn 1996, S. 120 f

60 Es ergibt sich ein Gesamtabfallaufkommen von ca. 300 Mio t, davon Hausmüll ca. 40 Mio t. Nach: GfVM - Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, Entwicklung des Verpackungsverbrauchs 1992-1995, Vorausschätzung/Prognose, Wiesbaden 1993

61 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Sondergutachten Abfallwirtschaft, Bonn 1990, Tz. 838

62 GfVM, op. cit.

63 Bundeskartellamt, Wettbewerbspolitische und kartellrechtliche Probleme der deutschen Entsorgungswirtschaft, Arbeitsunterlage für die Sitzung des Arbeitskreises "Kartellrecht" am 4. u. 5. Okt., Berlin 1993.

64 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 1996, zitiert nach

Gärtner, E., Fortschritte bei Restmüllverbrennung, in: Stromthemen 3, März 1996

65 Gärtner, E., op. cit.

66 Greenpeace Deutschland (Hg), Monopolisierung der Abfallwirtschaft: Die Energieversorgungsunternehmen und das DSD, Hamburg 1993

67 Wolf, D., lt. Kurzprotokoll der öff. Anhörung der SPD-Bundstagsfraktion "Entwicklungen in der Entsorgungswirtschaft" am 29. Mai 1995

68 Position der Umweltkommission des BVMW (Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft) zum Kreislaufwirtschafts­ und Abfallgesetz vom 27.9.1994, Bonn 1995, Tz. 6 f

69 Süddeutsche Zeitung vom 12.9.1995

70 Öffentliche Nachfragemonopolisten sind die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften. Staatlich gelenkte private Nachfragemonopolisten sind z. B. die Duales System Deutschland GmbH, öffentliche die zentralen Stellen der Bundesländer zur Entsorgung von Sonderabfällen.

71 Gärtner, E., op. cit.

72 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Zur Umsetzung einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung, Jahresgutachten 1996, Bonn 1996, Kurzfassung, Tz 70

73 Kopytziok, N., Grundlagen für eine umfassende Betrachtung der Abfallproblematik, in: Institut für ökologisches Recycling (Hg): Abfall vermeiden, S. 17 ff, Frankfurt 1990

74 Der Sachverständigenrat für Umweltfragen 1990, TZ 892, op. cit.

75 Hinterberger, F., et al., Ökonomie der Stoffströme, Wuppertal Paper 32, Wuppertal 1995

76 Klinski, S., Besser als bisher aber schlechter als nötig: Das Abfallgesetz von 1986, in: Institut für ökologisches Recycling (Hg.) 1990, S. 123 ff, op. cit.

Ein besonders eklatantes Beispiel für die Kontroll­ und Implementationsprobleme sowie die Widerstände gegen die Kostenüberwälzung sind die mit steigenden Entsorgungskosten drastisch gestiegenen, teils illegalen Exporte von hochgiftigen Produktionsrückständen sowie Grüner Punkt Abfällen nach Osteuropa und in die Dritte Welt (letztere insbesondere 1992/93). Diese Exporte halten an, obwohl seit 1994 die nationale Entsorgung von Abfällen per EG-Richtlinie bindend vorgeschrieben ist.

77 Bender, B., Sparwasser, R. 1995, S. 575, op cit., wo Abfallvermeidung "zumindest als mehrfache Verwendung von Reststoffen und möglichst abfallarme Produktgestaltung" definiert wird.

78 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1996, Tz. 66, op. cit.

79 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1996, Tz 67, op. cit.

80 dazu ausführlicher Bringezu, S., Vortrag bei der Österreichischen Abfallwirtschaftstagung, 26.-28. März 1996

81 Stellungnahme des Bundesumweltministeriums, in: Umwelt Nr. 3/96, S. 122

82 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1996, Tz 74, op. cit.

83 OECD, Environmental Assessment Germany, Paris 1993, zitiert nach der deutschen Zusammenfassung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltprüfbericht Deutschland, Pressemitteilung vom 2. Juli 1993, S. 10

84 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1996, Tz 70, op. cit.

85 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1990, TZ 521, op. cit.

86 so auch ÖKOPOL, Trends in der Abfallentsorgung und Abfall-Verringerungsmöglichkeiten im Entsorgungsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg", Fachliche Stellungnahme, S. 18, Hamburg 1996

87 Tettinger, P. J., Bausteine eines modernen Abfallwirtschaftrechts, in: Deutsches Verwaltungsblatt 1996, S. 214

88 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1996, Tz 77, op. cit.

89 Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, BGBl. I, 1501 in Kraft getreten am 1.11.1986

90 Gesetz über die Beseitigung von Abfallstoffen, BGBl. I, 873, in Kraft getreten am 11.6. 1972

91 zur Geschichte des Abfallrechts siehe Kunig et al., Kommentar zum Abfallgesetz, 2. Auflage, Einleitung Rdnr. 4 ff, 1992 sowie

Kreft, H.-J., Die dritte und vierte Novelle zum Abfallgesetz, in: Umweltplanungsrecht, S. 16 ff, Hamburg 1985

92 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen KrW­/AbfG vom 27.9.1994 BGBl. I, 2705

93 so auch Reiche, J., in: UBA-Texte 18/95, Berlin 1995, S. 5

94 Kunig et al. 1992, § 14 Rdnr. 25 ff, op. cit.

95 Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 12.6.1991, BGBl I, 1234

96 Bundesimmissionsschutzgesetz, geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des BImSchG, vom 4.10.1984 BGBl I, 1950

97 dazu: Rebentisch, M., Probleme zwischen Abfallrecht und Immissionsschutz - Ein Ausschnitt, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), S. 639, 1995

98 Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 27.9.1994, BGBl I, 2705, das durch Art. 2 das BImSchG ändert

99 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1990, TZ 838, op. cit.

100 dazu Spangenberg, J. H., Weniger wäre mehr, op. cit.

101 Als Beispiele für die unterschiedlichen Verpackungsarten können dienen: Transportverpackungen (Paletten und Großkartons für die Anlieferung an Läden), Umverpackungen (Zahnpastakartons u.ä., Verpackungen, die für den Verkaufs­ und Verbrauchsvorgang nicht notwendig sind) sowie Verkaufsverpackungen (Schweißfolie um Käse, Tüten für Fertigsuppen o.ä.; alle direkt mit der Ware verbundenen Verpackungen).

102 Duales System Deutschland GmbH (Hg.), Daten und Fakten zum Grünen Punkt, Ökologische Verpackungsoptimierung, Köln 1993

103 Schenkel, W., Duale Abfallwirtschaft auf dem Prüfstand, in: ZaU S. 441 ff, 1993

104 Duales System Deutschland GmbH (Hg.), Geschäftsbericht 1994, Köln 1995

105 wobei die Monopolstellung der DSD von Kritikern teilweise als rechtswidrig bewertet wird, siehe z.B. Scholz, R., Aulehner, J., Grundfragen zum Dualen System, in: Der Betriebsberater S. 2250, 1993

106 pers. Mitt. Umweltminister Dr. Klaus Töpfer, 1994

107 DKR - Deutsche Gesellschaft für Kunststoffrecycling mbH. Der Garantiegeber DKR spielt im Dualen System die wichtigste Garantiegeberrolle. Von der DKR wird nicht nur die Disposition der Kunststoffe übernommen, sie erhält von der DSD auch hohe Geldbeträge, um ihren Vertragspartnern die Verwertung zu bezahlen. Für die werkstoffliche Verwertung im In­ und Ausland werden bis zu 600 DM/t zugezahlt. Für die rohstoffliche Verwertung (Hydrierung oder Vergasung) liegen die Zuzahlungen bei bis zu 1.200,- DM.

108 Seit 1994 sind die Gesellschafter der DKR die DSD GmbH mit 49,6%, die BKV - Beteiligungs­ und Kunststoffverwertungsgesellschaft mbH mit 25,2%, ein Zusammenschluß der kunststofferzeugenden und ­verarbeitenden Industrie sowie der Kunststoffmaschinenhersteller, und ein Bankenkonsortium mit 25,2%.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kunststoffrecycling mbH, DRK, Kunststoffrecycling, Themensammlung, Köln 1995

109 Liedke, Ch., Schmidt-Bleek, F. op. cit.

110 eigene Berechnung der cyclos GmbH, Quellen für den pro-Kopf-Verbrauch an Verpackungen: DSD Presseinformation 1995, für die Lizenzgebühr pro kg Material: DSD-Lizenzstaffel 1994

111 so werden in der Hansestadt Hamburg z.B. nicht einmal 50% der Haushalte durch die DSD erfaßt.

112 Friege, H., Novellierung der Verpackungsverordnung, Brief an die Düsseldorfer Abgeordneten vom 18.03.1996

113 Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung 1993, op. cit.

114 Reiche, J., op. cit., S. 12

115 BASF AG, Umweltbericht 1995, S. 14/15, S. 48, Ludwigshafen 1996

116 Streitgespräch, in: Informationsschrift Umweltrecht 1992, S. 4 ff

117 Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft BVMW, Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Bonn 1995

118 Umwelt Nr. 4/1996 S. 158 zur Anhörung der Verbände zur Novelle der Verpackungsverordnung im Bundesumweltministerium, Bonn 1996

119 DSD GmbH, Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Köln 1996

120 Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft BMVM 1995, op. cit., S. 4

121 Technische Anleitung Siedlungsabfall vom 14. Mai 1993

122 so auch die Einschätzung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen 1996, Tz. 70, op. cit.

123 dieser Katalog der Länderarbeitsgemeinschaft wird durch direkt bindende europäische Rechtsverordnung (europäischer Abfallartenkatalog, EWC) ersetzt.

124 Niedersächsisches Umweltministerium, Niedersächsische Abfallbilanz 1992, Hannover 1993; so hatte nach dieser Abfallbilanz die Stadt Lüneburg keinerlei hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, hingegen der Landkreis Emsland ca. 650 kg/Einwohner.

125 Umweltbundesamt, Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung der Arbeitsgruppen Umwelt und Wirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion "Entwicklung in der Entsorgungswirtschaft"

126 UBA Texte 27/94, Berlin 1994, S. 23 ff

127 vergleiche BVerwG, DVBl. 1967, S. 577; Kommunale Steuerzeitschrift (KStZ) 1971, S. 220; KStZ 1984, S. 11; sowie aktuell

Abel-Lorenzet et al.; Abfallvermeidung - Handlungspotentiale der Kommunen, Schriften des Instituts für Umweltrecht, S. 153, 1994

128 Tettinger, P. J. 1996, S. 214, op. cit.

129 UN-CSD 1996, op. cit.

130 Kopytziok, N., S. 22, op. cit.

131 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen, (Kreislaufwirtschafts­ und Abfallgesetz - KrW­/AbfG), Bundesgesetzblatt, Z 5702 A, Bonn, 06.10.94, Nr. 66

132 zur Zielsetzung des Gesetzes siehe BT-Drs. 12/5672

133 Kabinett beschloß Regelwerk zu Kreislaufwirtschaftsgesetz, in: EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst, Nr. 22, 29.5.1996

134 Bender, B., Sparwasser, R. 1995, S. 567, op. cit. sowie

Beckmann, Produktverantwortung und zulässige Reichweite, in: Umweltplanungsrecht 1996, S. 41 ff

135 Rebentisch, M. 1995, S. 639 ff, op. cit.

136 so das erklärte Ziel des ehemaligen Bundesumweltministers Dr. Klaus Töpfer

137 Zum Stand der Rechtsregulierungen im Juni 1996 vgl. EUWID, op. cit.

138 zur Anhörung der beteiligten Kreise zu den untergesetzlichen Regelwerken siehe "Umwelt" Nr. 4/1996, S. 159

139 Die Länder haben allerdings bereits erklärt, daß sie Freistellungsanträge vom Anschluß und Benutzungszwang aus privaten Haushalten aus abfallwirtschaftlichen Erwägungen (Planungssicherheit, Gefahrenabwehr, Gemeinwohlinteresse) nicht zustimmen werden. Zitiert nach der Stellungnahme der Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein auf der Anhörung der untergesetzlichen Regelwerke zum KrW­/AbfG am 1.-4. April 1996 in Bonn

140 UBA-Texte 18/95, Berlin 1995, S. 18 ff

141 Krüger, H., Umweltbehörde Hamburg, Referat für Abfallwirtschaft, pers. Mitt. 1996

142 ÖKOLPOL 1996, S. 25, op. cit.

Ökologische Briefe Nr. 8/1996, S.7

143 Ökologische Briefe Nr. 8/1996, S. 3

144 siehe zum Beispiel: Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle und das Gesetz zur Andienung von Siedlungsabfällen, Senatsdrucksache 15/4639, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, 19.12.95

145 Ökologische Briefe Nr. 8 vom 21. Februar 1996, S. 3

146 Gerd Landsberg, Deutscher Städte­ und Gemeindebund, Düsseldorf, pers. Mitt. 1996

147 so auch BVMW 1994, S. 3, op. cit.

148 Schröder, Nachhaltigkeit als Ziel und Maßstab des deutschen Umweltrechts, in: Wirtschaft und Verwaltung 1995, S. 65 ff

149 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1996, Tz 66, op. cit.

150 Umwelt Nr. 4/1996, S. 157, Bonn 1996

151 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1996, Tz 68, op. cit.


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