FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO


Förderung von Gründerkultur und Innovation - aber wie? : Thesenpapier / von Dieter Bock (Federführung) ... Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung. - [Electronic ed.]. - Berlin, 2000. - 9 S. = 23 Kb, Text
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

© Friedrich-Ebert-Stiftung


INHALT




Undisplayed Graphic

Förderung von Gründerkultur und Innovation - Aber wie?

Thesenpapier
von
Dieter Bock (Federführung)
Erich Gerlach
Harald Müller-Witt
Gerhard Prätorius
Gert von der Groeben
Berlin, 30. Oktober 2000

1. Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Die Schwierigkeiten, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen, im klassisch-gewerblichen, wie im innovativen Bereich, sind schon vielfach beschrieben worden. So sind auch die notwendigen politischen Veränderungen zur Förderung von Unternehmensgründungen schon vielfach eingefordert worden.

Die Gründungsbewegung selbst hat, auch ohne gezielte politische Unterstützung, Deutschland erfasst:

  • Mit dem Neuen Markt an der Frankfurter Börse hat Deutschland die größte Wachstumsbörse nach der US-amerikanischen NASDAQ. Ende März 2000 waren 269 Unternehmen am Neuen Markt notiert.

  • Im Jahr 1999 sind über 3 Mrd. DM Venture Capital in junge Unternehmen investiert worden. Das Gesamtvolumen der Venture Capital-Fonds betrug im gleichen Jahr 25 Mrd. DM.

  • Informelle Netzwerke von Jungunternehmern, Förderern und Investoren sind ohne jegliche Unterstützung durch Verbände, Kammern, Staat und Politik entstanden.

  • Nach amerikanischem Vorbild haben sich „Business Angel" zu Netzwerken verbunden, die Kapital und vor allem Know How, Expertise und Managementerfahrung zur Verfügung stellen.

  • Zeitungen und Magazine sind entstanden, die Informationen und Plattformen für Start Up Unternehmen bieten.

Nicht wegen, sondern trotz der politischen Rahmenbedingungen hat Deutschland heute eine, für europäische Verhältnisse, starke, aber im Vergleich zu den USA noch immer zu schwache Gründerbewegung ausgebildet.

In Deutschland sind die heutigen gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen keineswegs optimal, im Gegenteil, sie erschweren den Schritt in die Selbständigkeit:

  • Schule, Berufsausbildung und Hochschule bereiten nicht ausreichend auf eine Lebensperspektive in Selbständigkeit vor.

  • Die Bereitschaft, wirtschaftliche Risiken einzugehen, ist in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch nicht sehr ausgeprägt.

  • Wenngleich Wagniskapital (Venture Capital) zwar grundsätzlich zur Verfügung steht, ist für neue und mittelständische Unternehmen die Finanzierung und die Höhe der Kapitalkosten nach wie vor eine nicht zu unterschätzende Eintrittsbarriere.

  • Ein Ausufern des Vorschriftenwesens bedeutet für die etabliertem Unternehmen bereits eine Last, für neue und mittelständische Unternehmen sind sie eine Überforderung.

  • Die vielfältigen öffentlichen und privaten Institutionen zur Förderung neuer Unternehmen sind weder koordiniert noch transparent, sie stehen im übrigen auch nicht flächendeckend zur Verfügung.

  • Die Steuergesetzgebung hat durch die Steuerreform zu einer gewissen Entlastung der Unternehmen beigetragen, aber sie ist nach wie vor vorrangig an den Gegebenheiten von etablierter Großunternehmen orientiert. Im Wettbewerb um Talente sind Start-up-Unternehmen grundsätzlich und insbesondere solche der „new economy" auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt benachteiligt.

2. Politischer Handlungsbedarf

Der Managerkreis sieht in der Förderung von Existenzgründern und ihrer Unternehmen einen wichtigen Faktor für das wirtschaftlichen Wachstum, denn:

  • die Anzahl und der Erfolg von Unternehmen als Arbeitgeber bestimmen das Beschäftigungsniveau einer Volkswirtschaft: Die Entscheidung, sich nach der Ausbildung und/oder einigen Jahren Berufserfahrung „selbständig" zu machen, ist vor allem eine der Einstellung und des Ehrgeizes, alleine oder im Team mit Gleichgesinnten erfolgreich zu sein. Erst in zweiter Linie geht es darum, daß bürokratische oder Markthindernisse beseitigt werden müssen.

  • neben den etablierten Unternehmen sind vor allem kleinere und mittlere Unternehmen experimentierfreudige Schrittmacher von Innovation und neuen Technologien: Viele Innovationen der letzten Jahre kommen von (ehemals) jungen Unternehmen (s. Microsoft, Netscape, Yahoo, etc.). Hier stand zu Beginn der Gründung nicht die Finanzierung im Vordergrund, sondern der Freiraum, die Innovationen entwickeln zu können,. So ist auch der rasante Aufschwung der BioTechnologie in Deutschland vorrangig keine Frage der Finanzierung, sondern von neuen Rahmenbedingungen.

  • Hohe Innovationsgeschwindigkeit, eine Kultur, die unternehmerische Initiative bestärkt sowie neue Technologien sind für reife Volkswirtschaften wie die deutsche entscheidende Wachstums- und Wettbewerbsfaktoren.

Im Fokus der Förderung müssen Existenzgründer von Unternehmen der „new economy", aber auch der „old economy", nicht zuletzt im Dienstleistungs- und Servicebereich von Handel, Handwerk und Gewerbe, stehen.

Dabei wird die vorrangige Aufgabe von Staat und Politik nicht in der Förderung von einzelnen Unternehmen oder neuen Subventionen gesehen. Die Priorität sollte nicht auf Einzelmaßnahmen, sondern der Schaffung von Infrastrukturen liegen. Die öffentliche Verantwortung sieht der Managerkreis in der kreativen Gestaltung positiver Rahmenbedingungen, dem Abbau von Eintrittsbarrieren und der Initiierung übergreifender Kooperationen.

3. Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründern und jungen Unternehmen.

Mit dem folgenden Katalog konkreter Maßnahmen will der Managerkreis einen Beitrag zur Diskussion um die Verbesserung der Start- und Rahmenbedingungen für Existenzgründer in Deutschland leisten:

3.1. Selbständigkeit und wirtschaftliche Kompetenz in Bildung und Ausbildung fördern

Um wirtschaftliche Kompetenz und „Entrepreneurship" verstärkt als Teil der Allgemeinbildung zu verankern, sollte Wirtschaft als Lehrfach in Schule, beruflicher Ausbildung und Hochschule verstärkt verankert werden. Unternehmensgründung und „Entrepreneurship" sollten gezielt in die Curricula der Hochschulen integriert werden.

Die Forderung nach Verkürzung der Ausbildungszeiten in Deutschland ist vom Managerkreis schon wiederholt erhoben worden. Ebenso die Forderung nach Erleichterungen bei den flankierenden Rahmenbedingungen, die es Arbeitnehmern und Entrepreneuren erleichtern sollen, berufsbegleitend ein Leben lang zu lernen.

Die „Barrieren" zwischen Schule bzw. Hochschule und Wirtschaft müssen abgebaut und Kooperationen sollten initiiert werden.

Entsprechend dem angelsächsischen Vorbild sollte im Rahmen der in Arbeit befindlichen Dienstrechtsreform Hochschullehrern die paralelle Tätigkeit in der privaten Wirtschaft erleichtert werden und umgekehrt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auftragsforschung sowie die steuerliche Behandlung der Förderung von Universitäten durch die Wirtschaft müssen verbessert werden

3.2. Ein Netzwerk von „Gründerzentren" schaffen

Die Bereitschaft, sich selbständig zu machen, ist in Deutschland - auch nach den Erfolgen junger Unternehmensgründungen - in den vergangenen Jahren gestiegen. Allerdings haben wir noch längst nicht wieder eine volkswirtschaftlich „optimale Selbständigenquote" erreicht. Die Unterstützung von Existenzgründern ist daher eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Daueraufgabe. Sie darf sich nicht in Kampagnen und kurzatmigen Programmen erschöpfen. Gefragt sind vielmehr Impulse und Rahmenbedingungen, die zu einem beständigen gründerfreundlichen Klima führen. Neben der Frage der Finanzierung muß dabei eine qualifizierte Betreuung über alle Start- und Entwicklungsphasen hinweg geboten werden.

Existenzgründern stehen eine Vielzahl unterschiedlichster Beratungskapazitäten zur Verfügung, die von Fragen der Finanzierung, des Unternehmens-, Steuer- und Arbeitsrechts bis zur Marktanalyse reichen. Staatliche und private Beratung und Förderung stehen oft unkoordiniert nebeneinander. Eine Bündelung des für den Gründer notwendigen Know-hows findet zu selten statt. Ferner wird er oft nach der Startphase und Anfangsfinanzierung allein gelassen. Zahlreiche Existenzgründungen scheitern auch deshalb bereits nach kurzer Zeit.

Gründer- und Technologiezentren bieten eine Möglichkeit, ein stabiles Umfeld für die Gründungs- und erste Wachstumsphase zu organisieren, so daß damit die ersten kritischen Jahre überstanden werden können. Allerdings sind viele Zentren bislang noch stark durch ein sehr standardisiertes Angebot geprägt. Zwar können dadurch Hilfestellungen im Bereich der Infrastruktur und einiger Serviceleistungen erfolgen, aber der entscheidende Impulse auslösende Faktor wird oft verfehlt. Durch räumliche Konzentration zahlreicher junger und innovativer Unternehmen müssen austauschintensive Netzwerke („innovative Milieus") entstehen, die wiederum die besten Talente anziehen. Dieses setzt vor allem eine enge Verknüpfung mit den regionalen Wissen- und Kompetenzzentren (Inkubatorfunktion) voraus.

Gründerzentren können erfolgreich wirken, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • ein bedarfsgerechtes Coaching über die verschiedenen Phasen der Gründung und Entwicklung (das kann durch einen qualifizierten Coach mit langjähriger Unternehmenserfahrung geschehen, aber auch durch Teams, die unterschiedliche Bereiche abdecken und zum Beispiel aus etablierten Unternehmen kommen);

  • eine Bündelung der Beratung über das finanzwirtschaftliche Instrumentarium, steuer- und arbeitsrechtliche Fragen, Patentrecherche und -recht;

  • die Erschließung der Zugänge zu den etablierten Fachverbänden, Kammern, zur Verwaltung und Arbeitsverwaltung; die Organisationen permanenter Austauschmöglichkeiten mit den Forschungs- und Hochschuleinrichtungen sowie die Vermittlung der Finanzinstitute;

  • die Sicherstellung eines umfassenden und flexiblen Serviceangebotes („7 X 24").

Nur in den seltensten Fällen werden Gründerzentren diese Voraussetzungen erfüllen, wenn sie von den kommunalen Verwaltungen dominiert werden. Anzustreben ist daher eine qualifizierte Beteiligung von Unternehmen und Finanzinstituten, die auch vermehrt Wagniskapital bereitstellen.

3.3. Optionen zur Eigenmittel-Finanzierung sicherstellen

Wesentliche finanzielle Triebkraft der Gründungsbewegung war für Start-Ups der „New Economy" das Vorhandensein von Wagniskapital (Venture Capital). Weit mehr als 20 Mrd. DM privates Kapital suchen Anlagemöglichkeiten von der frühesten Phase (Seed), über Early Stage bis zur Vorbereitung des Börsengangs (Pre-IPO) und den Börsengang (IPO) selbst. Der Neue Markt wird trotz der derzeitigen Schwäche seine Bedeutung zur Finanzierung von jungen Unternehmen der „new economy" behalten. Eine staatliche Förderung dieses Bereichs ist nicht erforderlich und wäre kontraproduktiv.

Corporate Governance im Sinne hoher Transparenz nach außen und einer funktionierenden internen Kontrolle liegen im Interesse der Investoren und der jungen Unternehmen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sollten auf Klarheit und Eindeutigkeit überprüft werden, z.B. die Rolle des Aufsichstrats in der AG und die Veröffentlichungspflichten.

Für Existenzgründer in der „old economy" (Gewerbe und Handwerk; Dienstleistungen und Handel), die keinen Zugang zu Wagniskapital haben und über kein eigenes oder Familienvermögen verfügen, sind die bestehenden Fördersysteme für eine befristete Eigenkapitalhilfe sinnvoll. Hierbei muß nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe" verfahren werden.

3.4. Steuerliche Vorschriften für mehr Chancengleichheit differenzieren

Die Steuergesetzgebung in Deutschland gibt auch nach der Steuerreform noch zuwenig Anreiz zu Leistung und unternehmerischer Initiative. Sie ist zu kompliziert. Die Diskussion zur und das Ergebnis der Steuerreform haben sich vorrangig an den Potentialen und Gegebenheiten etablierter Unternehmen orientiert. Die Steuerpolitik muss verstärkt den Bedürfnissen und Besonderheiten von Unternehmen, die sich in ihrer Startphase befinden, Rechnung tragen.

Aufgrund ihrer beschränkten wirtschaftlichen Möglichkeiten besteht für Existenzgründer, junge und mittelständische Unternehmen gegenüber Großunternehmen, die ihren Mitarbeitern eine bessere soziale Absicherung bieten können, nicht zuletzt auch am Arbeitsmarkt keine Chancengleichheit. Aktienoptionsmodelle sind deshalb innerhalb der Neuen Ökonomie die verbreitetste Antwort, um sowohl auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben als auch die unternehmerische Initiative der Mitarbeiter zu fördern. Wie bei Betriebsrenten erfolgt auch hier die Besteuerung nachgelagert, also im Falle eines erfolgreichen Börsengangs dann, wenn die Mitarbeiter die Optionen ausüben. Was auf den ersten Blick gerecht, weil gleich, aussieht, führt in Praxis zu einer Diskriminierung der jungen Firmen. Um die steuerlichen Rahmenbedingungen für Existenzgründer und junge Unternehmen zu verbessern, sehen wir die folgenden Ansatzpunkte:

  • Um anfängliche Kostenbelastung zu reduzieren und die Wettbewerbschancen junger Unternehmen und insbesondere solcher der „new economy" am deutschen und vor allem am internationalen Arbeitsmarkt zu verbessern, muß zumindest in diesen Fällen das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung infrage gestellt werden. (Während diese im allgemeinen zu einer Steuerlast von 43 % auf die „capital gains" zum Zeitpunkt der Ausübung führt, erfolgt in den USA und im UK lediglich eine Besteuerung von 20%, in Belgien von sogar nur 8 % des Nennwerts.)

  • Der Managerkreis regt deshalb an, daß dem Begünstigten von Aktienoptionen bei der Veranlagung die Alternative eingeräumt wird, entweder auf Basis des Nennwerts zum Zeitpunkt der Gewährung als geldwerten Vorteil (vorgelagert) oder zum Zeitpunkt der Ausübung (nachgelagert) zum halben Steuersatz zu versteuern.

  • Mit dem Ziel, die Chancengleichheit von „Existenzgründern" zu verbessern, sind die steuerlichen Regelungen beispielsweise in Hinblick auf Abschreibungsmodalitäten, Steuerstundung und die Behandlung von Veräußerungsgewinnen zu prüfen. Dabei sollten derartige Regelungen allgemein gültig sein und im Zuge einer Steuervereinfachung eingeführt werden.

  • Die steuerliche Behandlung der Förderung von wissenschaftlichen Einrichtungen, wie Universitäten, ist zu überprüfen.

3.5. Bürokratische Hemmnisse abbauen

Die sich aus der Vielzahl und Komplexität von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien ergebenden bürokratischen Hemmnisse in Deutschland schränken den wirtschaftlichen Handlungsspielraum, die Flexibilität und internationale Wettbewerbsfähigkeit etablierter Unternehmen einFür Existenzgründer und junge Unternehmen bedeuten sie häufig nicht zu überwindende Eintrittsbarrieren. Insofern fordert der Managerkreis keine Sonderregelung für junge Unternehmen, sondern hält eine grundsätzliche „Entrümpelung" und Vereinfachung mit dem Ziel einer Liberalisierung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien für angezeigt.

Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für:

  • die Einschränkung des freien Wettbewerbs beispielsweise durch Rabattgesetz und Zugabeverordnung, die durch InterNet Unternehmen und „intelligente" Umgehungen in ihrer heutigen Fassung bereits weitgehend obsolet geworden sind.

  • Der Schutz geistigen Eigentums ist den Gegebenheiten der Digitalisierung und Globalisierung anzupassen.

  • Einschränkungen deutscher Unternehmen im Wettbewerb um Talente am internationalen Arbeitsmarkt aufgrund zu restriktiver Einwanderungsbeschränkungen für Experten und eines im internationalen Vergleich weniger attraktiven Steuersystems. Spiegelbildlich gilt es alle Härte der Staatsmacht zu mobilisieren, um dem dumpfen Ausländerhaß der nationalen Rechten die Schranken zu weisen.

  • Das Gesetz zur „Förderung der Selbständigkeit" vom 20. 10. 99 muss grundsätzlich überarbeitet werden, die eingebauten Hemmnisse zur Selbständigkeit sind zu entfernen.

  • Die Arbeitsschutzgesetze sollten der modernen Wirklichkeit angepasst werden, so daß sie Start Up Unternehmen ausreichend Flexibilität bieten und gleichzeitig den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechen.

3.6. Verbands- und Kammerwesen liberalisieren

Das Verbands- und Kammerwesen ist in seiner heutigen Form nicht auf die Unterstützung junger Unternehmen ausgerichtet; Das Angebot ist weder flächendeckend noch ausreichend sichergestellt. Existenzgründer und junge Unternehmen haben keinen Einfluß in den Verbänden und sehen im übrigen in ihnen auch nicht ihre bevorzugte Interessenvertretungen.

In folgenden Feldern sehen wir die Notwendigkeit zu Veränderungen und zur Liberalisierung:

  • Die Handwerksordnung in ihrer heutigen Form ist „reformbedürftig", und die Zwangsmitgliedschaft ist grundsätzlich infrage zu stellen.

  • Für Jungunternehmen sind befristet die Mitgliedsbeiträge der Kammern und nicht zuletzt die Mindestbeiträge deutlich zu reduzieren.

  • Das Servicecharakter der Handwerkskammern und IHK’s ist zu revitalisieren und – wo noch nicht erfolgt – auch auf die Bedürfnisse von Existenzgründern und jungen Unternehmen auszurichten.

  • Für das Netzwerk von Gründerzentren (siehe Punkt 3.2) kann die Infrastruktur der Kammern genutzt werden

  • Unternehmen scheitern meistens in der „2. Phase", wenn der Schwung nicht reicht, um den Markt nachhaltig und systematisch zu bearbeiten, wenn die Größenordung des Unternehmens Strukturen erfordert, wenn die erste Kapitalisierung zur Neige geht. Hier ist Beratung erforderlich. Neben den Wagniskapitalgesellschaften als Investoren sind vor allem die Kammern aufgefordert, Unterstützung zu bieten.

Der Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung ist davon überzeugt, daß die Innovationskraft unserer Gesellschaft letztlich die internationale Wettbewerbsfähigkeit, das wirtschaftliche Wachstum und den Wohlstand der Bundesrepublik Deutschland bestimmen wird. Um die Attraktivität des Standorts Deutschland nachhaltig zu stärken und um den Herausforderungen einer globalen Wirtschaft erfolgreich gerecht zu werden, ist die Qualifizierung der Arbeitskräfte durch Bildung und Ausbildung eine notwendige Voraussetzung, hinreichend ist sie jedoch nicht. Politik und Staat stehen gleichfalls in der Verantwortung Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Gründung von Unternehmen erleichtern.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001