Überschreitung der Stimmenenzahl in einem Wahlvorschlag
Die Stimmen werden wie folgt gewertet: In der Reihenfolge des Wahlvorschlags sind zunächst von unten nach oben die Stimmen für die Bewerberinnen und Bewerber mit nur einer Stimme unberücksichtigt zu lassen (Rieb, Müller, Schepp, Thiel, Dreher und Schindler).
Da die Gesamtzahl
mit 16 immer noch mit einer Stimme überschritten ist, bleibt dann
ebenfalls von unten nach oben jeweils die zweite Stimme des Bewerbers Klippel
unberücksichtigt, auf die der Wähler zwei Stimmen kumuliert hat.
Im Ergebnis erhalten Singers drei, Schrader zwei, Nader drei, Schmidt zwei,
Schaal drei, Fuchs zwei und Klippel eine Stimme.