In der letzten Legislaturperiode haben die Sozialisten sich für die verfassungsrechtliche Verankerung des Prinzips der Gleichheit zwischen Mann und Frau eingesetzt. Die Sozialisten wollen alle nötigen Schritte unternehmen, damit eine reelle Gleichstellung (égalité de fait) der Frauen in unserer Gesellschaft in allen Bereichen möglichst schnell erfolgen wird. Deshalb setzen sie sich dafür ein, dass während der nächsten Legislaturperiode ein "Nationaler Aktionsplan für die Gleichstellung von Mann und Frau" erstellt wird. Seine Umsetzung muss ressortübergreifend und vermittels einem realistischen und verbindlichen Zeitplan erfolgen.
Frauen müssen stärker im wirtschaftlichen Leben unseres Landes Fuss fassen. Dazu werden die Weiterbildungsmassnahmen speziell für Frauen gefördert. Um die Erwerbstätigkeit der Frauen zu erhöhen, werden die im Rahmen des nationalen Beschäftigungsplans geschaffenen finanziellen Anreize für die Unternehmen ausgebaut. Desweiteren werden die Sozialisten den Frauen den Zugang zu Unternehmensgründungen erleichtern.
Bildung und Berufsausbildung sind unerlässliche Vorbedingungen für ein Bestehen im Berufsleben. Das gilt verstärkt noch für den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer längeren (oft familienbedingten) Unterbrechung der Berufstätigkeit. Die Sozialisten werden dafür sorgen, dass jenen Frauen, die in den Beruf zurückkehren wollen, über eine adäquate und erfolgversprechende Ausbildung zu einem qualifizierten Arbeitsplatz verholfen wird. Die Berufsunterbrechungs- und Ausbildungszeit wird diesen Frauen bei ihrer Rentenversicherungslaufbahn mit bis zu fünf Beitragsjahren angerechnet.
Die Sozialisten werden dafür sorgen, dass lokale und regionale Initiativen, die mit Hilfe von europäischen Fördermitteln zur Verbesserung der beruflichen Situation der Frau respektive ihrer Wiedereingliederung in den Beruf beitragen, nach Ablauf dieser zeitlich begrenzten Unterstützung weiterhin vom Luxemburger Staat gefördert werden. Dies gilt ebenfalls für Pilotprojekte im schulischen Bereich, die das Rollenverständnis zwischen Jungen und Mädchen im Sinne einer Erziehung zur Gleichberechtigung positiv beeinflussen.
Das eigene Einkommen muss auch bei der Besteuerung berücksichtigt werden. Die Sozialisten werden für verheiratete Paare ein Besteuerungssystem schaffen, das wahlweise auf dem Prinzip der Individualbesteuerung beruht.
Die Sozialisten respektieren die freie Wahl der Frauen in bezug auf die Berufstätigkeit. Der Staat hat die Verpflichtung, Müttern, die nur in der Familie arbeiten, im Rentenbereich die gleiche Unterstützung wie erwerbstätigen Frauen zukommen zu lassen. Durch die Einführung der sogenannten Erziehungs-, Baby- und Pflegejahre können Frauen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, nunmehr eigene Versicherungsrechte erwerben. Die Sozialisten befürworten eine Ausdehnung der Babyjahre von derzeit zwei auf vier Jahre pro Kind sowie die Anrechnung der Babyjahre für diejenigen Kinder, die vor 1988 geboren sind. Zu diesem Zweck wollen sie die Finanzierung der Babyjahre überdenken: so könnten z.B. die staatlichen Beiträge zur Pensionsversicherung erst beim Pensionseintritt der betroffenen Frauen eingezahlt werden. Die Sozialisten wollen auf diesem Weg dafür sorgen, dass alle Frauen und Männer sich schrittweise eigene Rentenbeitragslaufbahnen aufbauen können.
Kinder verheirateter Eltern bekommen automatisch den Familiennamen des Vaters. Im Sinne einer tatsächlichen Gleichberechtigung der Frauen und entsprechend den Bestimmungen der UNO-Kinderrechts-Konvention sollen die Kinder verheirateter Eltern ebenfalls den Familiennamen der Mutter erhalten können.
Die Sozialisten werden der Familie als kleinste Einheit menschlichen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft auch weiterhin eine besondere Beachtung schenken. Familie findet statt, wenn mindestens zwei Menschen zusammenleben, mit oder ohne Trauschein, Alleinerzieher mit Kind usw. Die Sozialisten wollen mit konkreten Massnahmen und Hilfestellungen den veränderten Lebensformen und Lebensumständen von Familien Rechnung tragen.
Die Familienpolitik ist ein Grundpfeiler der Sozialpolitik. Hinsichtlich einer sozialgerechten Umverteilung werden die Sozialisten sich für eine stufenweise Erhöhung des Kindergeldes bei gleichzeitigem Abbau des Steuerfreibetrags für Kinder einsetzen. Diese Massnahme wird insbesondere Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen finanziell entlasten.
Die Sozialisten werden bei der Ausrichtung ihrer Familienpolitik den veränderten Gegebenheiten der Arbeitswelt Rechnung tragen. Um Berufsleben und Kindererziehung besser aufeinander abzustimmen, werden die Sozialisten dafür Sorge tragen, dass der Staat auch in diesem Bereich verstärkt Verantwortung übernimmt und das Angebot an Kinderkrippen vergrössert. Bei der Schaffung neuer Kindertagesstätten ist insbesondere auf sozialverträgliche Preise und eine angemessene regionale Gewichtung zu achten, damit strukturell schwächere Gegenden nicht benachteiligt werden. Ein nationaler Bedürfnisplan wird erstellt.
Auch im schulischen Bereich muss der beidseitigen Berufstätigkeit der Eltern Rechnung getragen werden. Die Sozialisten werden deshalb Ganztagsschulen einführen. Schulkantinen sollen landesweit an den Primär- und Sekundarschulen eingerichtet werden, damit die Schüler während der Mittagspausen unter schulischer Obhut stehen. Parallel hierzu ist die Hausaufgabenhilfe auszubauen.
Die Sozialisten werden den Geburtsurlaub für Väter von derzeit zwei auf vier Tage anheben. Die zwei zusätzlichen Urlaubstage müssen in Anspruch genommen werden, wenn Mutter und Kind die Entbindungsstation verlassen.
Die Sozialisten werden das Sorge- und Besuchsrecht neu regeln. Bei einer Trennung soll im Rahmen des Möglichen beiden Elternteilen das Sorgerecht zugesprochen werden können. Auch muss jedes Kind geschiedener oder getrennt lebender Eltern ein Recht darauf haben, den anderen Elternteil zu besuchen.
In der Familie werden die Opfer bei Gewaltanwendung oft doppelt bestraft. Während misshandelte Kinder und Frauen aus dem familiären Umfeld entfernt und bei einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht werden, kann der Täter zu Hause weiterleben. Die Sozialisten werden deshalb ein Gesetz gegen die Gewalt in der Familie verabschieden, welches es ermöglicht, den Täter von seinem familiären Umfeld fernzuhalten und zu entfernen.
Desweiteren muss man sich um einen verbesserten Schutz der Opfer bemühen. Die Sozialisten fördern eine systematische Betreuung durch Fachpersonal von Opfern und Tätern und werden Therapieplätze für Gewalttäter schaffen, da eine Haftstrafe ohne Therapie sinnlos ist.
Eine genaue Kenntnis der Rechte und Pflichten aller Familienmitglieder kann Familienkonflikten vorbeugen. Die Sozialisten werden daher dafür sorgen, dass allen werdenden Eltern eine gezielte Vorbereitung auf ihre Rolle als Erzieher angeboten wird.
Eine fortschrittliche Familienpolitik muss auch auf die gesellschaftliche Integration von Formen des Zusammenlebens ausgerichtet sein, die nicht dem aktuell vorherrschenden Welt- und Familienbild entsprechen. Familien ohne Trauschein sind längst keine Einzelfälle mehr. Verfassungs-, steuer-, zivil- und erbschaftsrechtlich werden sie jedoch nicht als Familien anerkannt. Die Sozialisten werden dafür Sorge tragen, dass diese neuen Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt werden. Dazu gehören auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wer, aus welchen Gründen auch immer, die Institution Ehe nicht für sich beanspruchen kann oder will, wird die Möglichkeit erhalten, einen Lebensgemeinschaftsvertrag abzuschliessen.
Dieser Lebensgemeinschaftsvertrag wird beide Partner mit zivilen, steuerlichen und sozialen Rechten und Pflichten ausstatten. Die vertraglich geregelte Partnerschaft soll generell auf dem Prinzip der Gütertrennung beruhen, nicht zuletzt auch als Ausdruck der Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der beiden Partner.
Unsere Lebenserwartung ist gewachsen, der Anteil der älteren Generation an der Gesamtbevölkerung steigt konstant. Die Sozialisten sind der Meinung, dass sich ein neuer Kontrakt mit der älteren Generation aufdrängt.
Die Sozialisten sorgen dafür, dass die Ruhestandsregelungen flexibler gestaltet werden. Wer länger arbeiten will, soll die Möglichkeit dazu bekommen. Wer früher in Pension will, soll dies dürfen, wenn er mit einer entsprechend niedrigeren Rente zufrieden ist. In diesem Sinne werden die Sozialisten auch die Teilzeitarbeit ab dem 55. Lebensjahr konsequent fördern.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand scheiden die wenigsten Menschen aus dem "aktiven" Leben aus. Im Gegenteil, gerade zu diesem Zeitpunkt kommt der Freizeitgestaltung eine besondere Bedeutung zu. Die Sozialisten wollen den Bedürfnissen der älteren Menschen nach sinnvoller Lebensgestaltung mit der Bereitstellung von attraktiven Angeboten entgegenkommen. Insbesondere in den Bereichen Altensport und Weiterbildung liegen noch viele Potentiale brach. Die Sozialisten werden deshalb eine "Universität des dritten Alters" schaffen.
Arbeit und Ehrenamt sind wichtige Bestandteile der sozialen Identität. Die moderne Arbeitsgesellschaft und der demographische Wandel schaffen zusätzliche Herausforderungen und Chancen für den ehrenamtlichen Einsatz. Die Sozialisten werden allgemein die Ausübung des Benevolats und besonders nach Eintritt in den Ruhestand konsequent fördern. Die Sozialisten stellen den Organisationen, die sich ehrenamtlich für die Belange der älteren Menschen einsetzen, die notwendigen finanziellen Mittel bereit.
Die Sozialisten haben in der letzten Legislaturperiode mit der Einführung der Pflegeversicherung eine grosse Sozialreform verwirklicht, die jedem Menschen ein Recht auf Pflege garantiert. Die Sozialisten werden die zum "maintien à domicile" nötigen Strukturen und Dienstleistungen ausbauen und zusätzliche Pflegebetten bereitstellen.
Die Sozialisten werden die "foyers de jour pour personnes âgées" flächendeckend ausbauen und setzen sich für die konsequente Förderung von Zwischenstrukturen wie betreuten Seniorenwohnungen ein. Älteren Menschen, besonders alleinstehenden, die noch rüstig sind, bieten diese Strukturen eine gute Alternative zum Altersheim oder zum grossen Eigenheim und können sogar von den Betroffenen selbst verwaltet werden. Ein weiterer Vorteil dieser Zwischenstrukturen besteht darin, dass die hierdurch frei werdenden Wohnungen von jungen Familien genutzt werden können.
Trotz des allgemein hohen Lebensstandards in Luxemburg gibt es immer wieder Menschen, die in materielle Not geraten. Langzeitarbeitslosigkeit, Überverschuldung und Wohnungsverlust sind die häufigsten Gründe, die zu Verarmung führen. Durch Überverschuldung werden auch besserverdienende Haushalte an die Armutsgrenze gedrängt.
Das 1986 von den Sozialisten eingeführte garantierte Mindesteinkommen (RMG) verhindert, dass Menschen, die sich in einer materiell aussichtslosen Lebenslage befinden, in die Armut abgleiten. Durch ein kürzlich verabschiedetes Gesetz wurden die RMG-Bestimmungen an die heutigen gesellschaftlichen Anforderungen angepasst.
Das garantierte Mindesteinkommen lindert die sich aus der Armut ergebende Not. Parallel hierzu gilt es, die Armut in ihren Ansätzen zu bekämpfen, das heisst auf allen gesellschaftlichen Ebenen Chancengleichheit herzustellen.
Chancengleichheit beginnt in den Schulen. Eine solide Grundausbildung und lebenslange Weiterbildung werden künftig mehr denn je die Schlüssel zu einem erfolgreichen Berufsleben und materiellem Wohlstand darstellen. 1994 verfügten über ein Drittel aller Männer und Frauen in Luxemburg nur über einen Grundschulabschluss. Für die Sozialisten geniesst die Investition in Aus- und Weiterbildung deshalb erste Priorität.
Durch eine Ausweitung des Angebots an Plätzen in Kinderkrippen soll überdies jeder Familie die Möglichkeit geboten werden, ihr Familieneinkommen durch die beidseitige Berufstätigkeit der Eltern zu verbessern.
Überverschuldete Haushalte werden mit den Sozialisten eine zweite Chance bekommen. Ähnlich wie den Privatunternehmen wird solchen Haushalten unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit geboten, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Damit sie ihr Leben wieder neu planen und in den Griff bekommen können.
Besonders in einkommensschwachen Haushalten verschlingt die Wohnungsmiete oftmals über die Hälfte des Familieneinkommens. Bei Zahlungsunfähigkeit der Miete ist der Wohnungsverlust die unausweichliche Folge. Deshalb werden die Sozialisten neue Wege bei der Schaffung preisgünstigen Wohnraums beschreiten.
Die Sozialisten werden das Angebot an Aufenthalts- und Schlafräumen sowie sinnvollen Beschäftigungsinitiativen für obdachlose Mitbürger den Bedürfnissen entsprechend ausweiten. Insbesondere im Winter muss dafür Sorge getragen werden, dass jeder Obdachlose Unterkunft findet.
Die Sozialisten werden neue Wege in der Wohnungspolitik beschreiten. In Luxemburg sind wir mit einer Vielzahl von leerstehenden Wohnungen einerseits und fehlenden, bezahlbaren Wohnungen andererseits konfrontiert. So ist es nicht länger tragbar, dass aus spekulativen Gründen privater Unternehmen ganze Häuserzeilen dem Verfall preisgegeben sind. Die Sozialisten wollen deshalb ein Inventar der leerstehenden Wohnungen in allen Gemeinden durchführen. Damit für die Besitzer ein Anreiz zur Vermietung solcher leerstehender Wohnungen geschaffen wird, wollen die Sozialisten beim "Fonds de Logement" eine Vermittlungsinstanz schaffen, die sich um die Vermietung kümmert. Diese übernimmt auf Wunsch der Besitzer auch die notwendigen Instandsetzungen und regelt die Kontrakte mit Mietern. Private Wohnungsbesitzer können somit auf ein gesichertes Einkommen zählen, während zusätzlicher Wohnraum nutzbar gemacht wird.
Die Sozialisten verpflichten sich, zukünftige Siedlungsprojekte stärkeren Auflagen zu unterziehen. Es reicht nicht aus, einzig und allein Wohnkomplexe zu errichten. Denn nur durch die gleichzeitige Bereitstellung von sozialen Infrastrukturen wie Schulen, Spielplätzen und Kindertagesstätten stellt sich die gewünschte Lebensqualität ein.
Um allen Bürgern den Erwerb eines Eigenheims zu erleichtern, werden die Sozialisten die Möglichkeit des Mietkaufs schaffen und progressive Rückzahlungsraten bei Wohnungsbaukrediten ermöglichen.
Durch ihre Wohnungspolitik können Regierung und Gemeinden Stadtentwicklung und Stadterneuerung ankurbeln. Gemeinden sollen gemeindeeigenes Baugelände selbst erschliessen oder zu sozialgünstigen Bedingungen zur Verfügung stellen.
Die nationale Wohnungsbaugesellschaft wird angehalten, ihre Programme stärker auf die Bedürfnisse einkommensschwacher Familien auszurichten.
Die Sozialisten werden den benachteiligten Mitmenschen in unserer Gesellschaft gleiche Chancen einräumen und sich im Geiste der Solidarität für ihre Integration und die Akzeptanz des "Andersseins" einsetzen.
Das Selbstbestimmungsrecht der behinderten Personen muss als elementare Voraussetzung menschenwürdigen Lebens stärker in den Vordergrund rücken. Im Rahmen des Machbaren darf keinem behinderten Mitbürger das Recht genommen werden, für sich selbst zu entscheiden.
Die Sozialisten haben sich für die Aufnahme einer "Nicht-Diskriminierungsklausel" in unsere Verfassung eingesetzt. Diese verfassungsrechtliche Abänderung wird die Gleichstellung und Integration behinderter Menschen deutlich vorantreiben.
Damit behinderte Menschen in gleichem Masse wie Nichtbehinderte am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, werden die Sozialisten dafür sorgen, dass zumindest alle öffentlichen Einrichtungen und Gebäude auch für Behinderte zugänglich sind. Zu diesem Zweck werden minimale Baunormen im öffentlichen und privaten Baugewerbe festgelegt. Ausserdem werden alle öffentlichen Transportmittel den Bedürfnissen behinderter Personen angepasst werden.
Die Sozialisten werden sich konsequent für den Ausbau der medizinischen, pflegerischen, psychologischen und sozialen Betreuung behinderter Personen und ihrer Familien einsetzen. Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde hier bereits viel geleistet. Um den Eltern behinderter Kinder frühestmöglich eine den Bedürfnissen angepasste Hilfestellung anbieten zu können, werden die Früherkennungsdienste sowie Informationszentren ausgebaut und aufeinander abgestimmt. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung der Familienmitglieder.
Die Sozialisten werden behinderte Kinder und Jugendliche so weit wie möglich ins allgemeine Schulwesen integrieren. Eine befriedigende Integration behinderter Kinder erreicht man über individuell anzuwendende Konzepte, an deren Ausarbeitung sich sowohl Experten als auch das Schulpersonal und die Eltern beteiligen sollen. Die Eltern behinderter Kinder werden bereits vor dem schulpflichtigen Alter an die entsprechenden Beratungs- und Hilfsdienste weitergeleitet, damit die notwendigen Betreuungsmassnahmen frühzeitig greifen können.
Die auf behinderte Menschen ausgerichtete Aus- und Weiterbildung von Schul- und Betreuungspersonal muss gefördert werden. Zusätzliches, geschultes Betreuungspersonal darf nicht nur auf Pilotebene, sondern muss in allen Klassen mit behinderten Kindern vorgesehen werden.
Die Sozialisten wollen die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt fördern. Hier gilt es, die im Behindertenförderungsgesetz beschlossenen Massnahmen konsequent auszuführen. Die vorgesehenen Quoten müssen eingehalten, die finanziellen Sanktionen im Falle eines Verstosses angewandt werden. Das Prinzip "gleiche Arbeit - gleicher Lohn" muss für alle Arbeitnehmer - auch und gerade für die behinderten - volle Geltung entfalten.
Jeder arbeitsunfähige Behinderte hat ein Recht auf ein garantiertes Mindesteinkommen. Die Sozialisten werden zu diesem Zweck die derzeit geltenden und oftmals je nach Art der Behinderung sehr verschiedenartigen Regelungen harmonisieren.
Da die Freizeitbeschäftigung eine wichtige Komponente der gesellschaftlichen Integration darstellt, werden die Sozialisten die aktive Teilnahme behinderter Menschen an sportlichen und kulturellen Aktivitäten stärker fördern.
Luxemburg verzeichnet mit einem Drittel der Einwohner den höchsten Ausländeranteil innerhalb der europäischen Union. Der durch die Einwanderer bedingte Reichtum an Kulturen bringt auch eine Vielfalt an Religionen mit sich. Die Sozialisten wollen dieser Tatsache Rechnung tragen, indem sie allen Religionen und ihren Angehörigen sowie auch den Nichtgläubigen den gleichen Respekt zukommen lassen.
Artikel 19 der Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, deren öffentliche Ausübung sowie die freie religiöse Meinungsäusserung, soweit das Gesetz sie erlaubt. Das Recht auf Religionsfreiheit aller setzt den laizistischen, religionsneutralen Staat voraus, der diese Rechte ohne jede Vorurteile oder Bevormundungen gewährleistet.
Der laizistische Staat, d.h. der Staat der sich in Sachen Religionen und Überzeugungen Neutralität auferlegt, bleibt das erklärte Ziel der Sozialisten. Dazu sind sie auch bereit, Artikel 106 der Verfassung, der besagt, dass die Gehälter und Renten des Klerus vom Staat getragen werden, abzuändern.
In der derzeitigen Übergangsphase zu mehr Laizität im Staat haben die Sozialisten mit dem Abschluss der Konventionen zwischen Staat und Kirchen ein Mehr an Transparenz sowie eine Begrenzung der staatlichen Geldmittel herbeigeführt. Zwei Schritte sind darüber hinaus machbar:
eine Offenlegung der Besitzstände der kirchlichen Einrichtungen, denen staatliche Mittel zur Verfügung gestellt werden;
das Schaffen von Transparenz und Klarheit in den Beziehungen zwischen Kirchenfabriken und Gemeinden.
Die Sozialisten wollen das Zusammenleben von Menschen aller Nationen, Weltanschauungen und Kulturen in Luxemburg maximal fördern. Für das gesellschaftliche und kulturelle Leben ist die Präsenz von Mitbürgern aus über 140 Nationen eine Bereicherung. Ohne die Ausländer wäre der wirtschaftliche Erfolg und damit der hohe Lebensstandard des Landes unmöglich.
Die Sozialisten wollen den ausländischen Mitbürgern eine gewollte Integration erleichtern. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang eine Erziehungspolitik, die ausländische Kinder nicht ausgrenzt, sondern Chancengleichheit für alle schafft. Die Sozialisten wollen deshalb bei der Reform der Erziehungspolitik dem Faktor Ausländeranteil in unserem Schulsystem eine vordringliche Aufmerksamkeit widmen.
Die Sozialisten machen keinen Unterschied zwischen Bürgern der europäischen Union und anderen Ausländern. Als einzige grosse politische Partei haben die Sozialisten konsequent für das Wahlrecht der Europäer bei den Kommunal- wie den Europawahlen gekämpft. Die derzeitige Gesetzgebung ist noch zu zaghaft und sollte vereinfacht werden, sowohl was das aktive wie das passive Wahlrecht, aber auch die Dauer der Residenzerfordernis anbelangt. Auch Mitbürger, die nicht aus EU-Mitgliedstaaten herstammen, müssen das Wahlrecht in den Kommunen bekommen. Ausländerkommissionen sollen in jeder Gemeinde funktionieren.
Um eine bessere Integration der in Luxemburg lebenden Ausländer zu ermöglichen, wird die Gesetzgebung zum Erlangen der luxemburgischen Nationalität reformiert. Die erforderliche Aufenthaltsdauer wird von 10 auf 5 Jahre reduziert. Der Unkostenbeitrag zum Erlangen der luxemburgischen Nationalität wird spürbar herabgesetzt.
Die Sozialisten wollen es ermöglichen, dass man die luxemburgische Nationalität erlangen kann, ohne automatisch die Ursprungsnationalität aufgeben zu müssen. Dies ist heute in vielen europäischen Staaten möglich und wird durch eine entsprechende Konvention des Europarats geregelt. Eine solche Reform würde es auch im Ausland lebenden ehemaligen Luxemburgern erlauben, ihre luxemburgische Nationalität wiederzuerlangen.
Für die Sozialisten darf es keine sozial- oder arbeitsrechtliche Diskriminierungen ausländischer Arbeitnehmer -ob Grenzgänger oder Gastarbeiter- geben. In Berufskammern, gemischten Betriebsräten oder Betriebsausschüssen muss die Zusammenarbeit optimal organisiert werden. Alle Arbeitsplätze, die keine hoheitsrechtliche Funktion haben, müssen auch ausländischen Frauen und Männern gleichberechtigt offenstehen.
Die Sozialisten wollen Flüchtlingen bestmögliche Auffang- und Eingliederungsbedingungen bieten. Die Ereignisse der jüngsten Zeit haben bewiesen, dass der Aufbau eines Netzes an permanenten Strukturen für Flüchtlinge notwendig ist, vor allem was die soziale und therapeutische Betreuung, insbesondere der Kinder anbelangt. Die Sozialisten sind für eine gerechtere Verteilung der Asylsuchenden in Luxemburg. Jede Gemeinde soll sich, ihren Verhältnissen angemessen, solidarisch an der Bewältigung von Flüchtlingswellen beteiligen. Der Staat wird dementsprechende lokale Initiativen finanziell unterstützen.
Wer verfolgt wird, hat Anspruch auf Asyl. Die Sozialisten stellen jedoch fest, dass nicht jeder, der sein Land aus berechtigten Gründen verlassen hat, sprich weil seine körperliche und/oder psychische Integrität nicht mehr gewährleistet war, unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fällt. Die Sozialisten werden daher ein ergänzendes zweites Flüchtlingsstatut, ein humanitäres Flüchtlingsstatut" schaffen, das Asylbewerbern, die die Genfer Kriterien nicht erfüllen, auf begrenzte Dauer eine Lösung in unserem Land bietet.
Damit in Luxemburg lebende Flüchtlinge schnellstmöglich darüber informiert werden, ob sie Anspruch auf Asyl haben oder nicht, müssen Flüchtlingsanträge zügiger bearbeitet werden. Deshalb ist es erforderlich, die zuständigen Verwaltungen mit zusätzlichem Personal auszustatten.
Unser Land kann nicht alle Flüchtlinge aufnehmen. Illegale Einwanderer müssen menschenwürdig behandelt werden, können aber nicht automatisch eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhalten. Eventuelle Regularisierungen müssen aufgrund transparenter Kriterien erfolgen. Durch gezielte Hilfsmassnahmen, vor allem aber durch Entwicklungshilfe in krisengeschüttelten Ländern muss Luxemburg dazu beitragen, dass Flüchtlinge in ihrem Ursprungsland ein menschenwürdiges Leben führen können.
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