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[Seite der Druckausg.: I - II = Titel ]

[Seite der Druckausg.: III ]


Vorwort

Die Altbaubestände sind in der DDR jahrzehntelang vernachlässigt worden. Ergebnis dieser Versäumnisse ist eine erhebliche Funktions- und Substanzschwäche der Wohnquartiere in den Innenstädten der neuen Bundesländer. Der schlechte Zustand vieler Wohnungen führte zu starken Bevölkerungsabwanderungen. Verstärkt wird dieser Prozeß noch durch weitere Faktoren - z.B. durch wachsende Belästigungen durch den expandierenden Individualverkehr und geringe Aufenthaltsqualität durch Mangel im Wohnumfeld. Hemmnisse für den Modernisierungsprozess in den Althausquartieren ergeben sich auch aus den ungeklärten Eigentumsverhältnissen. Hierdurch setzt sich zwangsläufig der Verfall vieler innerstädtischer Wohnungen fort, und Chancen einer Revitalisierung der ostdeutschen Städte werden vertan. Abhilfe schaffen soll hier das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, das mit der großen bzw. kleinen Modernisierungslösung zwei Verfahren zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen auf restitutionsbelasteten Grundstücken regelt.

Für die Stadtentwicklung und Stadterneuerung in den neuen Bundesländern ist neben Maßnahmen im Bereich Handel und Gewerbe auch die Erhaltung bzw. Reaktivierung der Funktion Wohnen entscheidend. Dabei geht es nicht nur um die Sanierung der nach dem Krieg gebauten Großsiedlungen sondern auch um die Erhaltung und Erneuerung der Substanz der Wohnungsbestände, die vor 1945 gebaut worden sind. Diese Altbaubestände standen im Mittelpunkt der im September 1997 in Halle durchgeführten Veranstaltung. In diesem Sektor gibt es in den neuen Ländern zahlreiche Anstrengungen und Erfolge. Nach wie vor besteht aber ein enormer Modernisierungsstau und ein großer Handlungsbedarf mit sehr unterschiedlichen Dimensionen. Dabei geht es u.a. um ökonomische Fragen, also um die kostensparende Durchführung der Modernisierung bzw. Sanierung, um tragbare Bau- und Folgekosten und um wirtschaftliche Bauweisen. Zu beachten sind auch ökologische Aspekte. Diese betreffen u.a. die ressourcenschonende Planung und Durchführung von Sanierungs-, Modernisierungs- und Umnutzungsprojekten, also z.B. um die Energieeinsparungen für Mieter und Klimaschutz

Wichtig sind weiter Fragen der Finanzierung und der öffentlichen Förderung durch Bund, Länder und Kommunen. Hier gibt z.B. das vom Bundeskabinett im Juli 1997 beschlossene Wohnungsbaureformgesetz für den Altbaubereich neue Impulse, indem verstärkt von Neubauförderung auf eine Bestandsförderung umgesteuert wird. Zu begrüßen ist auch, daß das Bundeskabinett im Juli 1997 das KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm, das im Herbst dieses Jahres ausgeschöpft gewesen wäre, um 10 Mrd. DM aufgestockt hat. Hierdurch kann die Zeitspanne bis zum Übergang in die Investitionszulage ab Anfang 1999 überbrückt werden. Das Programm flankiert also auch 1998 die nach wie vor notwendige Sanierung des Wohnungsbestandes in den neuen Ländern. Es bremst damit hier auch den Abschwung der Baukonjunktur und sichert Arbeitsplätze.

[Seite der Druckausg.: IV ]

Die Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten steht natürlich auch in engem Zusammenhang mit Strategien der Stadtentwicklung. Hier sind z.B. Konzepte für eine Vitalisierung von Althausbeständen im historischen Kontext aufzustellen und Lösungen für die Leerstandsproblematik zu entwickeln.

Nicht vernachlässigt werden dürfen schließlich arbeitsmarkt- und sozialpolitische Aspekte der Altbaumodernisierung. Hierbei geht es einmal um die Schaffung und Erhaltung von vielen Arbeitsplätzen in der Bauindustrie, im Bauhandwerk und in den vorgelagerten Bereichen. Zum anderen ist sicherzustellen, daß die Modernisierungsmaßnahmen sozialverträglich abgewickelt und damit die Mieterinteressen berücksichtigt werden. Wert ist weiter auf die Erhaltung oder Sicherstellung von ausgewogenen Bewohnerstrukturen in den Altbaubeständen zu legen, in denen Sanierungsmaßnahmen abgewickelt werden. Schließlich geht es auch um eine bedarfsorientierte Gestaltung der Wohnungspolitik, die stärker vom Neubau auf Altbausanierung und -instandhaltung umsteuern muß.

Mit diesen und weiteren Fragen sowie mit spezifischen Lösungen für die bestehenden Probleme setzte sich die Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung auseinander. Im einzelnen wurden dabei der Modernisierungsbedarf, Modernisierungskonzepte, Finanzierungs- und Förderungsfragen, die sich abzeichnenden Beschäftigungspotentiale und die Mieterinteressen diskutiert. Nicht zuletzt zielte die Fachtagung auf einen wechselseitigen Wissensaustausch zwischen allen an Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen Beteiligten sowie auf die Vertiefung und Verbreiterung eines sachbezogenen Dialogs. Es wurde ein fachlicher Erfahrungsaustausch organisiert, der einen ergebnisorientierten Beitrag zu sachgerechten Entscheidungen im Sektor der Altbausanierung leisten sollte.

Im vorliegenden Tagungsreader, der von Dipl.-Kaufmann Stephan StrobI aus Leipzig erstellt wurde, werden die wichtigsten Ergebnisse der Fachkonferenz dokumentiert. Für die Planung und Organisation der Veranstaltung war Karl-Hans Weimer aus der Abteilung Wirtschaftspolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung verantwortlich, der auch den Tagungsbericht redaktionell überarbeitete. Besonders gedankt sei Hannelore Hausmann vom Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, die kurzfristig die Durchführung der Konferenz übernahm.

Bonn, im März 1998


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