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[Seite der Druckausgabe: 42]

V. Schlußbemerkungen

In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 1.8.1988 wurde festgestellt: " Die Altlastenproblematik ist heute in der Bundesrepublik Deutschland eine der herausragenden umweltpolitischen Herausforderungen an unsere Gesellschaft." Diese Herausforderung hat sich mit der deutschen Einigung eher verschärft, denn reduziert. Wenn auch nach dem Grundgesetz, Artikel 30 und 83, die Zuständigkeit für die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten bei den Ländern liegt, so läßt sich diese Herausforderung nur im nationalen und internationalen Rahmen lösen. Der Finanzbedarf für Sanierung ist enorm. Jede Mark für Sanierung fehlt bei präventiven Maßnahmen.

Nur wenn sichergestellt werden kann, daß nicht an einer Stelle Altlasten saniert werden, während an anderen Stellen täglich neue Altlasten entstehen, erscheint das Ziel, in der Bundesrepublik einen flächendeckenden Bodenschutz zu etablieren, überhaupt erreichbar. Im Sondergutachten Altlasten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen vom 3.1.1990 wird zurecht gefordert: " Um dem Entstehen zukünftiger Altlasten entgegenzuwirken, muß der Schwerpunkt der Vorsorge im Schutz der Böden, des Untergrundes und des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen liegen."

Das vom Rat der Sachverständigen geforderte umfassende und in sich abgestimmte Konzept steht aber noch aus.

Bewußt müssen wir uns aber auch sein, daß Umwidmung von Industrie- und Gewerbeflächen eine komplexere Aufgabenstellung bedeutet als Altlastensanierung. Umwidmung läßt zunächst die Zweckbestimmung der künftigen Flächennutzung offen. Die Zweck- und Zielbestimmung entscheidet aber wesentlich über den Sanierungs- und Umwidmungsaufwand. Weder Sanierung noch Umwidmung können die Herstellung des Ausgangszustandes meinen. Aus ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen können auch künftige Bauland- oder Grünflächen entstehen.

Wesentliche Zielsetzung der Sanierung und Umwidmung von Industrie- und Gewerbeflächen ist die Einschränkung des Verbrauchs von Freiflächen sowie die Inanspruchnahme von unbelasteten Böden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur ökologischen Stadt- und Landschaftsentwicklung geleistet.

[Seite der Druckausgabe: 43]

Gewerbeflächensanierung erfordert ohne Zweifel enorme finanzielle und materielle Mittel, führt im Ergebnis aber zu einer Wertsteigerung des Bodens.

Andererseits ist das Führen der Fläche zur Marktreife ein enormer Wirtschaftsfaktor. Denn das Angebot an nutzungsgerechten Flächen führt zu einer Kostendämpfung der Preise für Gewerbeflächen. Insofern wird damit ein wichtiger ökonomischer Beitrag geleistet, der insbesondere für die Ansiedlung von Unternehmen von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist.

Ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen, die oft ganz zentral in den Städten liegen sowie eine ausgezeichnete Infrastruktur in der näheren oder weiteren Umgebung aufweisen können, haben eine ganz außerordentliche Bedeutung für Stadtentwicklung , Städtebau und Wirtschaftsförderung. Dieses komplexe Thema konnte hier nicht weiter angesprochen werden. Bedeutung haben diese Flächen aber nicht nur für die einzelne Stadt, sondern auch für den Erhalt und die Förderung des abgestuften Systems der zentralen Orte in einer Land (Unter-, Mittel- und Oberzentren). Auch dieser weitgespannte Aspekt läßt sich hier nur andeuten.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 2000

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