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[Seite des Druckwerkes: 40 / Fortsetzung]

III. Ausblick

Wenn ausländische Unternehmen für Investitionen in der DDR interessiert werden sollen, ist es wichtig, daß ihnen langfristige Entwicklungschancen gezeigt werden und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen relativ günstig gestaltet werden; denn allzuviel Standortvorteile gibt es in der DDR nicht. Im Rahmen des Steuerrechtes könnten Wettbewerbsvorteile dadurch geschaffen werden, daß z.B. substanzabhängige Steuern nicht oder für fünf Jahre nicht erhoben werden oder die Gewerbesteuer für einige Jahre ausgesetzt wird. Wichtiger ist es zunächst aber, daß die Voraussetzungen für Industrieansiedlungen geschaffen werden, denn steuerliche Wettbewerbsvorteile sind zwecklos, wenn die Infrastruktur für Unternehmen unzureichend bzw. nicht vorhanden ist; die Industrie folgt, wenn die Infrastrukturausstattung stimmt. Hier sind Vorleistungen des Staates erforderlich, um langfristige Industrieansiedlungen sicherzustellen; steuerliche Zulagen, erhöhte Abschreibungen etc. können die Nachteile einer fehlenden Infrastruktur nicht ausgleichen. Zweckgebundene Investitionszulagen können dabei helfen, die Produktionsanlagen zu modernisieren und umweltfreundlicher zu gestalten. Allgemeine Subventionen bergen die Gefahr, daß sie ihr Eigenleben führen und langfristig in Anspruch genommen werden. Zudem läßt sich nur schwer feststellen, ob sie die Unternehmen tatsächlich veranlassen, den Investitionsstandort DDR zu wählen, und dort Arbeitsplätze zu schaffen, oder ob sie lediglich zu Mitnahmeeffekten und Bildung von Finanzkapital führen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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