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Vorbemerkung

Mit der Einführung der marktwirtschaftlichen Ordnung benötigt die DDR auch eine neue, diesem Leitbild entsprechende Finanzverfassung, die die finanzrechtlichen Grundbestimmungen für ein Gemeinwesen beinhaltet. So wird die DDR mit Beginn des Jahres 1991 das bundesdeutsche Steuersystem übernehmen. Bereits mit dem Start in die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion wurde das alte systemfremde, an den Bedürfnissen der zentralistischen Planung und Lenkung der Wirtschaft orientierte Steuer- und Abgabensystem abgeschafft. Begonnen wurde mit der Einführung der Mehrwertsteuer und spezieller Verbrauchssteuern, Abgaben, die dem Staat recht schnell zu Finanzmitteln für die dringend zu bewältigenden Aufgaben verhelfen. Folgen werden dann die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer u.a.m.

Mit dem Wechsel zu einem neuen Steuersystem sind eine Reihe von Problemen verbunden, die nicht einfach zu lösen sind und eine gewisse Umsetzungs- und Anpassungszeit erfordern. So gilt es u.a. eine Finanzverwaltung und eine Steuergerichtsbarkeit aufzubauen, gleichzeitig sind die Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften festzulegen. Besonders gravierend sind die Informationsdefizite der Politiker, Unternehmen und Beschäftigten in der DDR einerseits über die Ausgestaltung, Funktion und Wirkungsweise des Steuerrechts der Bundesrepublik, aber auch der westdeutschen Investoren und Wirtschafts- und Finanzpolitiker andererseits über das bisherige Steuer- und Abgabensystem in der DDR, in dessen Vorschriften und Regelungen viele Manager und Beschäftigte der DDR-Wirtschaft noch zu denken gewohnt sind. Studien zeigen, daß nach Einschätzung von Führungskräften der DDR aus Wirtschaft und Politik ein Informations- und Schulungsbedarf auf den Gebieten des Steuerrechts als vorrangig angesehen wird.

Um die Defizite abzubauen, haben die Friedrich-Ebert-Stiftung und ihre Partnerorganisation in der DDR, der Verein für Politische Bildung und Soziale Demokratie, am 31.05. und 01.06.1990 in Potsdam ein Expertengespräch mit dem Thema "Das neue Steuersystem für die DDR" durchgeführt, dessen Referate und Diskussionsbeiträge thematisch gegliedert in dieser Broschüre zusammengefaßt werden. An der Tagung nahmen u.a. Finanzwissenschaftler und -politiker sowie Praktiker aus Wirtschaft und Verwaltung teil.

In der Broschüre wird zunächst die steuerpolitische Vergangenheit der DDR aufgearbeitet und der Fahrplan für die schrittweise Einführung des Steuersystems der Bundesrepublik dargestellt. Daran schließen sich knapp gehaltene Ausführungen zur Ausgestaltung, Erhebungstechnik und Wirkungsweise der allgemeinen Verbrauchssteuer (Mehrwertsteuer), der Einkommen- und Lohnsteuer und der Unternehmenssteuer der Bundesrepublik an. Die Broschüre schließt mit einem Ausblick über Ansätze steuerlicher Förderungsmöglichkeiten für die DDR-Wirtschaft, um so schnell und effektiv wie möglich zur Realkapitalbildung in der DDR anzureizen.

Die Informationsschrift richtet sich hauptsächlich an Leser in der DDR - Steuerpolitiker, -wissenschaftler, -praktiker, Unternehmer, Gewerkschafter, Beschäftigte und Konsumenten -, die sich so einen raschen Überblick darüber verschaffen können, was der Staat zukünftig von Umsatz, Einkommen und Gewinnen der Volkswirtschaft abzweigt, um seine Aufgaben finanzieren zu können.

Für die Konzeption des Expertengesprächs war die Abteilung Wirtschaftspolitik des Forschungsinstituts der Friedrich-Ebert-Stiftung verantwortlich, den Tagungsbericht erstellte Frau Dipl.-Ökonomin Claudia Wesselbaum, Wuppertal.
Bonn, Juli 1990Dr. Jochem Langkau


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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