*) ohne Kreditinstitute mit überregionalen Aufgaben, ohne
Filialnetz sowie ohne POSTBANK
1) Zu den Nichtbanken zählen inländische Unternehmen und
Privatpersonen, inländische öffentliche Haushalte und ausländische
Nichtbanken.
2) einschließlich Wechseldiskontkrediten und Treuhandkrediten,
jedoch ohne Schatzwechselkredite, Wertpapierbestände sowie Ausgleichsforderungen, für die keine
regionale Aufgliederung vorliegt
3) ohne Wechseldiskontkredite; 4) ohne Treuhandkredite Quelle: Deutsche
Bundesbank, Frankfurt am Main