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Grundsatzerklärung des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG). - [S.l., [ca. 1995]. - [1] Bl. = 5 Kb, Text
Electronic ed.: Bonn: FES Library, 1999


CONTENTS


Grundsatzerklärung
des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG)


  1. Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund der Schweiz (CNG) versteht sich als eine Arbeitnehmerorganisation, die sich in ihren Zielsetzungen und Aktionsmitteln von der christlichen Sozialethik und Soziallehre leiten lässt. Der CNG bekennt sich zum sozialen und demokratischen Rechtsstaat, ist politisch und konfessionell unabhängig und steht allen Organisationen und Arbeitnehmern offen, die seine geistige Grundlage respektieren.

  2. In der Sicht des CNG ist jeder Mensch eine freie und selbstverantwortliche Person, deren Würde in den grundlegenden und unveräusserlichen Menschenrechten zum Ausdruck kommt. Er lehnt daher jegliche Vorrechte und jede Diskriminierung, sei es aufgrund der sozialen Herkunft des Besitzes des Geschlechts, der Rasse oder Nationalität, der Kultur oder Religion, als mit der Würde des Menschen unvereinbar ab.

  3. Für den CNG ist der Mensch Ursprung, Träger und Ziel aller Sozialgebilde und allen sozialen Geschehens. Jegliche technische, wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Entwicklung muss daher neben der materiellen vor allem der geistigen Entfaltung des Menschen dienen. Wirklich menschlicher Fortschritt kommt nur zustande, wenn der Strukturwandel begleitet ist von einem entsprechenden Gesinnungswandel.

  4. Der Mensch lebt nicht nur für sich allein, sondern er ist ein soziales Wesen und damit fähig und verpflichtet, zum Aufbau einer menschenwürdigen Gesellschaft beizutragen. Der CNG erstrebt daher eine Gesellschaft, die geprägt ist von den höchsten menschlichen Werten wie Freiheit und Friede, Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit, Verantwortlichkeit und Partnerschaft, und die gestaltet wird nach den Prinzipien der Solidarität, Subsidarität und des Gemeinwohls.

  5. Der CNG erachtet die Familie als erstes und wichtigstes Gemeinschaftsgebilde, als Urzelle der menschlichen Gemeinschaf und Quelle sozialer und kultureller Werte.

  6. Der CNG lehnt alle einseitigen Herrschaftssysteme ab, seien es kapitalistische, sozialistische, technokratische oder andere. Er will seine Ziele nicht durch Umsturz und Gewalt erreichen, sondern durch Reformarbeit zur Umgestaltung der Gesellschaft. Er ist daher bestrebt, in schöpferischer Weise beizutragen zu einer Gesellschaft gleichwertiger und gleichberechtigter Partner, in welcher die Arbeitnehmer an den wesentlichen Entscheidungen auf allen Ebenen der Wirtschaft mitbestimmen und in rasch zunehmendem Masse teilhaben am Produktionsmittelbesitz.

  7. Der CNG setzt sich ein für eine Wirtschaft, in der die Befriedigung der wirklichen menschlichen Bedürfnisse auf eine menschenwürdige Weise im Vordergrund steht. Rein wirtschaftliches und rein technokratisches Denken müssen abgebaut werden.

  8. Für den CNG ist die Arbeit ein unveräusserliches Recht, aber auch eine Pflicht im Hinblick auf die Sicherung der Lebensexistenz des einzelnen wie der Familie. Arbeit ist ferner ein Mittel zur Entfaltung und Vervollkommnung des Menschen; sie soll daher seinen Neigungen und Fähigkeiten soweit wie möglich entsprechen und menschenwürdig gestaltet sein. Arbeit ist aber auch Instrument zum Aufbau einer gerechten und brüderlichen Gesellschaft. Sie muss ein Dienst und keine Ware sein. Sie trägt einen Wert in sich, der alle anderen Produktionsmittel überragt. Boden, Rohstoffe, Kapital, wissenschaftliche und technische Erkenntnisse haben lediglich als Werkzeug zu dienen.

  9. Der CNG erachtet das Vereinigungsrecht und damit die Gewerkschaftsfreiheit als ein Grundrecht. Er bekennt sich zur Freiheit des Arbeitnehmers, jener gewerkschaftlichen Organisation beizutreten, die seinen Vorstellungen entspricht. Er bejaht den Gewerkschaftspluralismus als Ausdruck der Vielfalt und demokratischen Struktur unseres Landes, als Ansporn zu besserer Leistung und als Schutz vor Bürokratisierung und Machtmissbrauch.

  10. Der CNG ist zu gleichberechtigter Zusammenarbeit mit anderen demokratischen Gewerkschaften und Organisationen bereit, sofern seine Eigenart und Eigenständigkeit bewahrt bleiben und berechtigte Arbeitnehmerforderungen dadurch besser verwirklicht werden können.

© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | März 1999