Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Das Bundesdatenschutzgesetz: Es verbietet öffentlichen und privaten Stellen, personenbezogene Daten missbräuchlich zu verwenden. Der einzelne Bürger/Kunde hat Anspruch auf Auskunft über ihn betreffende gespeicherte Daten (z.B. Auskunfteien, Rechenzentren, Markt-/Meinungsforschungsinstitute) und gegebenenfalls auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung. Als Kontrollinstanz fungiert u. a. ab Februar 1978 ein Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Das Vierte Gesetz zur Änderung des zweiten Wohngeldgesetzes: Zugleich mit einer wesentlichen Anhebung der für den Wohngeldanspruch maßgebenden Einkommensgrenzen und der Grenzen für die berücksichtigungsfähigen Mieten und Belastungen werden strukturelle Verbesserungen im bisherigen Bemessungssystem festgeschrieben. Rund 2 Millionen Haushalte können ab jetzt Wohngeld beziehen. Das vierte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes: Es sieht vor: Verbesserung und Erleichterung der Arbeitsvermittlung; Neuregelung der Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts; Verminderung der Belastung der Rentenversicherungsträger als Folge der Arbeitsmarktsituation und Verbesserung des rentenversicherungs-rechtlichen Schutzes der Arbeitslosen; Übernahme der Kindergeldleistungen durch den Bund auch für Kinder von Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Gesetz zur Änderung energierechtlicher Vorschriften: Durch den Kohlepfennig soll die heimische Steinkohle geschützt und die Energieversorgung für die Zukunft besser gesichert werden. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts: Mit diesem Gesetz sollen die Verbraucher besser vor schädlichen, aber auch vor wirkungslosen Arzneimitteln geschützt werden. Das Wasserabgabengesetz: Danach ist ab dem 1. Januar 1981 für das Einleiten von Abwasser in die Gewässer nach Maßgabe der Schädlichkeit des Abwassers eine Abwasserabgabe zu zahlen. Das monatliche Kindergeld für das zweite Kind wird von 70 DM auf 80 DM und für das dritte Kind und weitere Kinder von 120 DM auf 150 DM erhöht. Die wichtigsten Vorschriften des Steueränderungsgesetzes 1977 werden wirksam. Dazu gehören u. a.: Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommenssteuer; Einführung eines allgemeinen Tariffreibetrages; Erhöhung der Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer; Verbesserung der steuerlichen Rechtsstellung Geschiedener; Erhöhung des Freibetrages bei der Gewerbeertragssteuer; Senkung der Vermögenssteuer bei natürlichen von 0,7 auf 0,5, bei juristischen Personen von 1,0 auf 0,7 Prozent. Gleichzeitig wird die Umsatzsteuer von 5,5/11 Prozent auf 6/12 Prozent erhöht. Die Renten der gesetzlichen Unfallversicherung und das Pflegegeld werden um 7,4 Prozent angehoben. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 3.700 DM und der Höchstbeiträge zur Rentenversicherung auf 666 DM treten in Kraft. Dänemark, Großbritannien und Irland werden Vollmitglieder der Europäischen Gemeinschaft.
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit /
Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff
Stichtag:
1. Jan. 1978
In Kraft treten: