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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit / Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff

Stichtag:
29. Sept. 1977

Der Bundestag nimmt mit 371 Stimmen gegen 4-Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen das „Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (kurz: Kontaktsperregesetz) an.

Die SPD-Abgeordneten Manfred. Coppik, Karl-Heinz Hansen , Dieter Lattmann , Klaus Thüsing stimmen dagegen. Der Stimme enthalten sich u.a. bei der SPD Peter Conradi , Herta Däubler-Gmelin , Eckart Kuhlwein , Rudolf Schöfberger , Olaf Schwencke , Heide Simonis , bei der FDP Ingrid Matthäus-Maier . Nachdem der Bundesrat der Vorlage am 30. September zustimmt, tritt das Gesetz am 2. Oktober in Kraft. Bei ernsthaften Gefahrenlagen kann nun der Verkehr von Strafgefangenen untereinander und mit der Außenwelt unterbunden werden, wenn dies geboten ist, um einer gegenwärtigen von Terroristen ausgehenden Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit einer Person zu begegnen (Kontaktsperre). Die entsprechende Feststellung trifft der Bundesminister der Justiz, wenn ein einheitliches Vorgehen mehrerer Landesjustizverwaltungen notwendig ist. Die auf 30 Tage befristete Feststellung verliert ihre Wirkung, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Erlass gerichtlich bestätigt wird. Die Feststellung kann wiederholt werden. Die Feststellung bezieht sich nur auf Gefangene, die zumindest einer Straftat mit terroristischem Hintergrund dringend verdächtigt sind. Gegenwärtig können bis zu 90 Gefangene von der Feststellung betroffen sein, dass eine Kontaktsperre geboten ist. Die Rechte der Gefangenen werden geschützt. Gefangenen, die keinen Verteidiger haben, wird ein Verteidiger bestellt. Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz werden vom Bundesverfassungsgericht am 1. August 1978 zurückgewiesen.


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