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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit / Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff

Stichtag:
16. März 1979

Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) erklärt zu den Beratungen des Bundestages über ein Gesetz zur Regelung der Organtransplantation: „Nach ausführlicher Beratung spricht sich der ASJ-Bundesvorstand dafür aus, der gesetzlichen Regelung der Organentnahme von Verstorbenen zu Transplantationszwecken die Konzeption der Widerspruchslösung zugrunde zu legen. Bei einer Interessenabwägung verdient deshalb die existenzielle Hilfe für die Lebenden, insbesondere für die Nieren- und Gehörgeschädigten, den Vorrang vor den nachwirkenden Persönlichkeitsrechten solcher Verstorbener, die sich zu ihren Lebzeiten nicht haben entscheiden wollen oder können, einer Organentnahme nach ihrem Tode zuzustimmen oder zu widersprechen - nur die Unentschiedenen werden von der Widerspruchslosigkeit betroffen.

Der ASJ-Bundesvorstand legt jedoch Wert darauf, dass die gesetzliche Regelung die Persönlichkeitsrechte der Lebenden nicht beeinträchtigt. Ohne Einverständnis des Betroffenen darf deshalb seine im Personalausweis vermerkte Entscheidung für oder gegen die Organentnahme nach seinem Tode nicht zur Kenntnis eines anderen gelangen. Zugleich muss gewährleistet sein, dass eine einmal getroffene Entscheidung jederzeit wirksam wieder geändert werden kann.„


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