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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit / Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff

Stichtag:
1. Jan. 1979

Die meisten Bestimmungen des Steueränderungsgesetzes treten in Kraft.

Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 3.700 auf 4.000 DM, in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2.275 auf 3.000 DM.

Auf steuerlichem Gebiet wird der sogenannte Tarifsprung beim Übergang aus der proportionalen in die progressive Besteuerung beseitigt, der Grundfreibetrag erhöht: Das monatliche Kindergeld wird für das dritte und weitere Kinder von 150 auf 200 DM erhöht.

Der unterhaltsverpflichtete Teil einer geschiedenen oder dauernd getrennten Ehe kann seine Unterhaltsleistungen an den Partner bis zu 9.000 DM im Jahr von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Der Betrag wird dann beim Empfänger als Einkommen besteuert. Voraussetzung ist, dass der Empfänger zustimmt. Nachgewiesene Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Der sogenannte Vorwegabzug - der zusätzliche Sonderausgaben-Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge - wird erhöht.

Nach dem 21. Rentenanpassungsgesetz werden die Renten um 4,5, die Renten der gesetzlichen Unfallversicherung und das Pflegegeld um 6,9 Prozent erhöht. Künftige Anpassungen in der Unfallversicherung müssen stets der jeweiligen Veränderung der Bruttolohn- und Gehaltssumme entsprechen.

Die flexible Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für alle Schwerbehinderten vom 62. auf das 61. Lebensjahr herabgesetzt.

Die Ausgleichsabgabe (der sogenannte Kohlepfennig) wird wegen des gestiegenen Mittelbedarfs von 4,5 auf 6,2 Prozent im Bundesdurchschnitt erhöht.

Ein Gesetz tritt in Kraft, das es der Justiz ermöglicht, den Ablauf von Strafverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf die Behandlung der wesentlichen Straftaten zu konzentrieren. Das gilt insbesondere für die Großverfahren, in denen es um die Bewältigung von Schwerstkriminalität geht, wie z.B. Wirtschafts-, Terroristen- und NS-Strafverfahren. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren kann sich auf die Ermittlung wichtiger Tatvorgänge konzentrieren. Auch das Schöffengericht - nicht wie bisher nur der Einzelrichter - kann Vergehen durch einen Strafbefehl ahnden. Jetzt kann die Hauptverhandlung vorläufig fortgesetzt werden, auch wenn über den Antrag von Verteidigern auf Ablehnung des Gerichtes noch nicht entschieden ist.


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net edition fes-library | 2003