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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit / Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff

Stichtag:
25. Juli 1978

In Kraft treten:

Das gegen die Stimmen der CDU/CSU verabschiedete 21. Rentenan-passungsgesetz:

Durch die im Gesetz getroffenen Maßnahmen soll die Finanzierung der Leistungen der Rentenversicherung mittel- und langfristig gesichert werden. Es führt eine befristete Risikoabsicherungsklausel für den Fall einer erheblichen unvorhersehbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ein. Die Bundesregierung ist danach gehalten, dem Bundestag bei Eintreffen bestimmter Voraussetzungen Maßnahmen auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite der Rentenversicherung vorzuschlagen.

Für die Jahre 1978-1981 werden die Rentenanpassungen von der Bruttolohnentwicklung abgekoppelt. Für 1979 wird eine Rentenerhöhung von 4,5, für 1980 und 1981 eine von 4 Prozent festgesetzt. Ab 1. Januar 1982 soll die bruttolohnbezogene Rente wieder gezahlt werden. Anstelle der bisherigen Pauschalzahlungen für die Krankenversicherung der Rentner ist vorgesehen, einen individuellen Beitrag der Rentner einzuführen. Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt künftig für die Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.

Die versicherungsfreie Beschäftigung wird eingeschränkt. Künftig ist sozialversicherungspflichtig, wer mehr als 390 DM im Monat verdient oder wenigstens 15 Stunden in der Woche oder mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitsstage im Jahr arbeitet. Vom Jahr 1981 an steigt die 390-DM-Grenze entsprechend dem Anstieg der Löhne und Gehälter.

Beim Zusammentreffen einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit mit Arbeitslosengeld ruht die Rente unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die allgemeine Bemessungsgrundlage für neu zugehende Renten künftig so festgesetzt, dass die Zugangsrenten sich auf demselben Niveau befinden wie die Bestandsrenten. Vom 1. Januar 1982 an wird die allgemeine Bemessungsgrundlage wieder entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter fortgeschrieben.

Das gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommene Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens:

Damit wird das Verfahren zur Anerkennung politischer Flüchtlinge als Asylberechtigte vereinfacht, um eine schnellere Entscheidung über die Asylanträge zu ermöglichen. Für alle Asylbegehrenden wird der Entscheidungsweg in der Verwaltungsinstanz (Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) durch den Fortfall des Widerspruchsverfahrens verkürzt. Zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren insgesamt durch Entlastung der Gerichte wird die Berufung in den Fällen ausgeschlossen, in denen das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abgewiesen hat. Ab 1. Januar 1980 wird in jedem Bundesland mindestens ein Verwaltungsgericht in Asylverfahren zu entscheiden haben.

Das Erdölbevorratungsgesetz fasst die bislang vorratspflichtigen Unternehmen in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zusammen. Dieser „Erdölbevorratungsverband„, der von den Herstellern und Importeuren finanziert und verwaltet wird, soll durch Pflichtvorräte in Höhe von 65 Tagen Vorsorge gegen eine neue Ölverknappungskrise treffen.


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