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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit / Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff

Stichtag:
5. Juli 1978

In einem Interview mit der „Saarbrücker Zeitung„ erklärt der Generalsekretär der SED und DDR-Staatsratsvorsitzende E. Honecker : Die Restbestände des Alleinvertretungsanspruchs „für alle Deutschen„ seien ein ernstes Hindernis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten; die Bundesregierung solle, „hinsichtlich der Staatsbürgerschaft der DDR endlich und eindeutig von den Positionen des Völkerrechts ausgehen.„ Die Akzeptierung der Staatsbürgerschaft der DDR durch die Bundesrepublik würde eine wesentliche Klimaverbesserung bringen, „und wir könnten über vieles mehr und besser reden.„ Noch immer führe die Zentrale Erfassungsstelle in Salzgitter staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Bewohner der DDR, „weil sie die Gesetze unseres Staates einhalten„; dies sei eines der ernstesten Hindernisse. Die Respektierung der Souveränität, der territorialen Integrität und der Nichteinmischung sei unerlässlich für die Entwicklung eines Klimas, welches es gestatte, „bei der Normalisierung der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD einen weiteren Schritt zu tun„; alles andere liege außerhalb der Realitäten und sei eine Politik ohne Chancen; die Beziehungen der beiden deutschen Staaten zueinander könnten nur entsprechend den Prinzipien des Völkerrechts gestaltet werden.

Zur Geltung des Viermächteabkommens für ganz Berlin sagt E. Honecker : „Es ist schon falsch, von einem ‚Vier-Mächte-Abkommen über Berlin’ zu reden. wenn Sie sich den Text des Dokuments genau ansehen, dann werden Sie feststellen, dass das Wort ‚Berlin’ überhaupt nicht darin vorkommt. Das Wort ‚Berlin’ kann auch gar nicht vorkommen, weil Berlin als Hauptstadt der DDR überhaupt nicht Gegenstand der Verhandlungen zwischen den vier Mächten war. Im Vierseitigen Abkommen wird von den Westsektoren Berlins gesprochen, wobei seine Kernbestimmung lautet, dass diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden.„

Der Regierende Bürgermeister von West-Berlin D. Stobbe bezeichnet daraufhin die Ansicht E. Honeckers als „abwegig„, das Viermächte-Abkommen über Berlin gelte ausschließlich für West-Berlin. Eine solche Interpretation ändere nichts an der Tatsache, dass die vom Viermächte-Abkommen vorausgesetzte „bestehende Lage in dem betreffenden Gebiet„ auf das ganze Berliner Gebiet und nicht nur auf die drei Westsektoren bezogen ist.


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