Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die Bundestagsfraktion der SPD beschließt, daß jeder sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete verpflichtet sei, einen möglichst engen Kontakt zu den Dienststellen der Bundeswehr in seinem örtlichen Bereich zu halten. Die Bundestagsfraktion spricht sich für den Eintritt von Sozialdemokraten in die Bundeswehr aus. Der Parteivorstand der SPD beschließt Richtlinien für die Landesausschüsse. Die Ausschüsse werden durch eine gleiche Anzahl Mitglieder der Bezirksvorstände gebildet. Der Landesausschuß nimmt zu Fragen der Landespolitik Stellung. Die Beratungen und Entschließungen bilden die Grundlage der Landespolitik. Eine Landesdelegiertenkonferenz muß durchgeführt werden bei wichtigen Entscheidungen in der Landespolitik, wenn im Landesausschuß keine Einigung möglich ist oder ein Einspruch eines Bezirksvorstandes eingelegt wird.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
14. Okt. 1958
Die Entscheidungen dieser Konferenz in den Fragen der Landespolitik sind für alle Mitglieder, gleich welche Funktion sie bekleiden, bindend.