Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Bundestag beschließt gegen die Stimmen von SPD und GB/BHE die Institution des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages einzuführen. Der Wehrbeauftragte wird »zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Grundrechte« berufen.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
11. April 1957
Die SPD stimmt dagegen, weil der Wehrbeauftragte zwar mit einfacher Mehrheit vom Bundestag gewählt werden soll, für seine Abberufung aber eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich sei. Nach Anrufung des Vermittlungsausschusses ist auch eine Abberufung mit einfacher Mehrheit möglich.