Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die Regierungen der Bundesrepublik, Belgiens, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande unterzeichnen in Rom die Verträge über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und über die Europäische Gemeinschaft für Atomenergie (EURATOM).
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
25. März 1957
Der Vertrag über die EWG sieht vor, eine gemeinsame Zollunion zu schaffen und die Wirtschaftspolitik der Teilnehmerstaaten zu koordinieren. Die laufenden Aufgaben werden von fünf Institutionen wahrgenommen: Europäisches Parlament, Ministerrat, EWG-Kommission, Gerichtshof sowie Wirtschafts- und Sozialausschuß. Der Ministerrat kann rechtsverbindliche Entscheidungen für die Mitgliedstaaten und die Unternehmen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten erlassen.
EURATOM dient der Koordinierung der Atomforschung in den sechs Staaten sowie dem Aufbau und der Unterhaltung gemeinsamer Anlagen.