Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Bundestag nimmt gegen die Stimmen der SPD das Gesetz über die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst an.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
8. Juni 1955
Das Gesetz gewährt den Beamten, Angestellten und Arbeitern des Bundes in gewissem Umfang die gleichen Rechte, welche die Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft haben. Damit erhalten sie die Befugnis, einen Personalrat zu wählen, der in der jeweiligen Dienststelle ihre Interessen vertritt.
Die Bundesländer verabschieden ähnliche Gesetze für ihren Bereich.