Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die westlichen Militärregierungen teilen der sowjetischen Militäradministration mit, am 20. Juni 1948 eine Währungsreform in den Westzonen durchzuführen, die sich jedoch nicht auf Berlin erstrecken soll. Die SMAD antwortet darauf mit einer weiteren Einschränkung der Interzonenverbindungen mit Berlin. Das von den drei Militärgouverneuren der westlichen Besatzungszonen erlassene Währungsgesetz wird veröffentlicht.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
18. Juni 1948
Das Währungsgesetz verfügt u.a.: Der für jede Person umzutauschende Betrag beträgt 60 DM, der gegen den gleichen Betrag von Altgeld ausgezahlt wird. Betriebe erhalten eine sog. Übergangshilfe.