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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
2. August 1945

Das Abschlußkommunique der gemeinsamen Beratungen der »Großen Drei« (C. Attlee, H. S. Truman, J. W. Stalin) bildet die Grundlage des »Potsdamer Abkommens«.
Es ist Absicht der Alliierten, dem deutschen Volk Gelegenheit zu bieten, sich auf eine spätere Erneuerung seines Lebens auf einer friedlichen, demokratischen Grundlage vorzubereiten. Falls seine eigenen Bemühungen ständig auf dieses Ziel gerichtet bleiben, wird es dem deutschen Volk nach angemessener Zeit möglich sein, einen Platz unter den freien, friedliebenden Nationen der Erde einzunehmen.
Die deutsche Bevölkerung soll überall in Deutschland der gleichen Behandlung unterworfen werden. Die folgenden für die Besetzung Deutschlands geltenden Ziele sollen für den Kontrollausschuß maßgebend sein: Vollständige Entwaffnung und Entmilitarisierung Deutschlands und Ausschaltung oder Beaufsichtigung der gesamten deutschen Industrie, die für Rüstungszwecke eingesetzt werden kann.
Der Kontrollausschuß soll einen Wiederaufbau des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine friedliche Teilnahme Deutschlands am internationalen Leben vorbereiten.
Alle Nazi-Gesetze, die die Grundlage für das Hitler-Regime bildeten oder eine unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Rassen- oder Glaubenszugehörigkeit oder ihrer politischen Ansichten vorsahen, sind aufzuheben.
Kriegsverbrecher und Personen, die an der Vorbereitung oder Ausführung von Unternehmungen der Nazis teilgenommen haben, die Grausamkeiten oder Kriegsverbrechen mit sich brachten oder zu solchen führten, sollen vor Gericht gestellt werden.
So schnell dies mit den Erwägungen der militärischen Sicherheit zu vereinbaren ist, sollen überall in Deutschland alle demokratischen politischen Parteien erlaubt und gefördert werden; sollen die Grundsätze der Volksvertretung und des Wahlrechts möglichst schnell in den Bezirks-, Provinzial- und Staat-(Landes-) Verwaltungen eingeführt werden; soll im gegenwärtigen Zeitpunkt keine deutsche Zentralregierung gebildet werden. Nichtsdestoweniger sollen unter der Leitung von Staatssekretären deutsche zentrale Verwaltungsbehörden auf bestimmten wichtigen Gebieten geschaffen werden, namentlich auf dem Gebiete des Finanz-, Verkehrs- und Nachrichtenwesens, ferner des Außenhandels und der Industrie. Diese Behörden werden unter der Leitung des Kontrollausschusses stehen.
Die deutsche Wirtschaft soll so bald wie möglich dezentralisiert werden, um die gegenwärtig bestehende übermäßige Konzentrierung wirtschaftlicher Machtmittel zu beseitigen.
Während der Dauer der Besetzung soll ganz Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit behandelt werden.
In Deutschland soll ein durchschnittlicher Lebensstandard aufrechterhalten werden, der nicht höher als der durchschnittliche Lebensstandard der europäischen Länder ist. Deutschland soll Reparationen (Fabrikeinrichtungen, Erzeugnisse aus der laufenden Produktion, Auslandsguthaben, Gold) leisten.

Die Stadt Königsberg und die benachbarten Gebiete sollen end gültig an die Sowjetunion übertragen werden. Die endgültige Festsetzung der Westgrenze Polens soll einer Regelung in den Friedensverträgen vorbehalten bleiben. Die drei Regierungen sind zu der Ansicht gekommen, daß eine Überführung der deutschen Bevölkerung oder deutscher Bevölkerungselemente, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn geblieben sind, nach Deutschland vorgenommen werden muß. Sie sind sich darüber einig, daß diese Überführung auf eine geregelte und menschliche Weise erfolgen soll.
Zur Vorbereitung der Friedensverträge - auch mit Deutschland - wird ein Rat der Außenminister gebildet.



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net edition fes-library | Juni 2001