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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
24. Juni 1977

Eine Mehrheit des Bundesrates - einschließlich Niedersachsens und des Saarlandes - stimmt dem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Krankenversicherung zu.
Der Einspruch der Bundesratsmehrheit gegen das Rentengesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist, wird vom Bundestag gegen die Stimmen der CDU/CSU abgelehnt.
Mit diesen Entscheidungen werden folgende Gesetzesänderungen wirksam: Der Zuschuß der Rentenversicherung an die Krankenkassen zur Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner wird von derzeit 17 auf 11 Prozent der Rentenausgaben gesenkt. Die Renten werden, wie vorgesehen, zum 1. Juli um 9,9 Prozent erhöht. Das gilt auch für die Kriegsopferrenten. Die nächste Rentenanpassung wird erst 1979 erfolgen. Die Rücklage der Rentenversicherung wird von drei Monatsausgaben auf eine Monatsausgabe gesenkt. Die Bundesanstalt für Arbeit hat von 1979 an für die Arbeitslosen Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen. Die Rentenbemessung wird »aktualisiert«, was von 1979 an zu einer Verringerung der Rentenerhöhung führen wird. Die Bewertung der Ausbildungszeiten wird rückwirkend im Schnitt um mehr als ein Drittel verschlechtert.
Im Gesundheitswesen wird es unter Beteiligung zahlreicher Organisationen und Verbände unter Vorsitz des Bundesarbeitsministers eine »konzertierte Aktion« geben, der das Ziel gesetzt worden ist, Empfehlungen zum Bremsen des Kostenanstiegs zu geben. Kommen solche Empfehlungen nicht zustande, haben Kassenärzte und Kassen bundeseinheitliche Empfehlungen für die Erhöhung der Arzthonorare und die Ausgaben für Medikamente zu vereinbaren. Diesen Empfehlungen kommt eine hohe Verbindlichkeit zu. Unterschieden bei den Kassenarten und in den Regionen soll Rechnung getragen werden können. Die beitragsfreie Krankenversicherung für Rentner gibt es nur noch für diejenigen Rentner, die in den letzten zwanzig Jahren mehr als die Hälfte ihrer Versichertenzeit in gesetzlichen Krankenkassen versichert waren. Die übrigen Rentner erhalten von der Rentenversicherung einen begrenzten Zuschuß von etwa 100 Mark. Die Rezeptblattgebühr wird neu geordnet. Künftig muß der Versicherte je verordnetes Medikament eine Mark bezahlen.



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net edition fes-library | Juni 2001