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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
30. Juni 1976

Bundeskanzler H. Schmidt erklärt im Bundestag: Es geht gegenwärtig darum, den Aufschwung zu konsolidieren und ihn zu verbreitern, vornehmlich durch die weitere Stärkung und Festigung des Vertrauens der privaten Investoren.
Niemand kann heute mehr bezweifeln, daß die Bundesrepublik die tiefste Rezession der Nachkriegszeit überwunden hat. In jedem bisherigen Konjunkturaufschwung ist die Entwicklung am Arbeitsmarkt nur mit zeitlicher Verzögerung der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung gefolgt. Trotzdem zeigt sich auch der Arbeitsmarkt nun schon deutlich in aufwärts gerichteter Entwicklung. Natürlich sind die Wiederherstellung und die Sicherung der Vollbeschäftigung nach wie vor das oberste Ziel. Und wir wollen dieses Ziel in der Form eines stetigen Aufschwungs erreichen.

Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der CDU/CSU das Ausbildungsplatzförderungsgesetz, das nach dem Scheitern des Berufsbildungsgesetzes im Bundesrat, die Finanzierung, Planung und Statistik der Berufsausbildung festlegen soll. Mit dem Gesetz soll vor allem das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen gesichert werden. Wenn das Angebot an Ausbildungsplätzen im Bundesgebiet die Nachfrage um weniger als 12,5 v. H. übersteigt und eine wesentliche Verbesserung von Angebot und Nachfrage nicht zu erwarten ist, wird von allen privaten und öffentlichen Arbeitgebern von der Lohn- und Gehaltssumme, die 400 000 DM im Jahr übersteigt, eine Berufsausbildungsabgabe von maximal 0,25 v. H. erhoben. Die Umlage soll technisch über die Berufsgenossenschaften erhoben werden, die Vergabe der Mittel durch das neu zu schaffende Bundesinstitut für Berufsbildung geschehen. Dieses Institut soll auch Forschungsaufgaben durchführen.
Aus den Umlagemitteln können Zuschüsse zur Unterhaltung überbetrieblicher Ausbildungsstätten, soweit die Träger die erforderlichen Mittel für eine Nutzung nicht allein aufbringen können, gezahlt werden.
Betriebe mit einer Lohn- und Gehaltssumme unter 400 000 DM pro Jahr sind von der Umlage ausgenommen. Das sind 90 Prozent aller Handwerksbetriebe, die künftig sogar mit Zuschüssen rechnen können, sofern sie entsprechend intensiv ausbilden.
Jährlich soll ein Berufsbildungsbericht vorgelegt werden.



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net edition fes-library | Juni 2001