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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
24. Febr. 1976

SPD und FDP einigen sich auf Grundsätze bei der Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst nach dem Bundestagsbeschluß vom 24. Oktober 1975.
Bis zum Beweis des Gegenteils ist ein Bewerber als verfassungstreu anzusehen. Die Grundsätze lauten im einzelnen:
1. Die Einstellungsbehörden sind verpflichtet, Bedenken, die gegen die Einstellung eines Bewerbers sprechen und die dafür erheblichen Tatsachen mitzuteilen. 2. Der Bewerber hat das Recht, sich hierzu mündlich oder schriftlich zu äußern. 3. Findet ein Anhörungsverfahren statt, ist ein Protokoll zu führen. Dem Bewerber ist auf Antrag Einsicht zu gewähren. 4. Die Mitwirkung eines Rechtsbeistandes ist auf Antrag des Bewerbers zu gestatten. Sie ist auf die Beratung des Bewerbers und auf Verfahrensfragen zu beschränken. 5. Die Entscheidungszuständigkeit in den Fällen, in denen die Eignung des Bewerbers nicht festgestellt werden kann, liegt bei der obersten Dienstbehörde, d.h. grundsätzlich bei dem politisch verantwortlichen Minister oder der Landesregierung. 6. Ablehnende Entscheidungen dürfen nur auf gerichtsverwertbare Tatsachen gestützt werden. 7. Dem Bewerber ist die Ablehnungsbegründung unter Angabe der hierfür maßgeblichen Tatsachen, jedenfalls auf seinen Antrag hin, schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid erhält eine Rechtsmittelbelehrung. 8. Die für den Verfassungsschutz zuständigen Ressorts stellen sicher, daß den anfrageberechtigten Stellen nur solche (gerichtsverwertbaren oder vorhaltbaren) Tatsachen mitgeteilt werden, die Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers begründen können.



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net edition fes-library | Juni 2001