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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
13. März 1975

Bundeskanzler H. Schmidt fordert in einer Regierungserklärung, das ganze Instrumentarium des Rechtsstaates strikt und konsequent gegen Terroristen und deren Helfer anzuwenden. Er räumt ein, daß seit der APO manches verharmlost und bagatellisiert worden sei, was nicht verharmlost und bagatellisiert werden durfte.
Die Mehrheit des Bundestages stimmt einem Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und FDP zu: Der Terrorismus ist ein Angriff auf unseren freiheitlichen, sozialen und demokratischen Rechtsstaat. Diesen Angriff wehren wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln ab. Unsere Rechtsordnung ist den Bedürfnissen unserer Zeit angepaßt worden. Alle gesetzlichen Möglichkeiten unseres Rechtsstaates müssen voll angewandt werden.
Allen Bürgern, denen durch ihren Beruf die Bekämpfung von Gewaltverbrechen aufgetragen ist, vor allem den Polizeibeamten, Richtern, Staatsanwälten, Strafvollzugsbeamten, Mitarbeitern der Ämter für Verfassungsschutz, gilt unser Dank. Die Sicherheitsorgane werden weiterhin so ausgestattet und ihre Zusammenarbeit wird ständig verbessert, daß sie auch neue Formen des Terrorismus wirksam bekämpfen können.
Zur Abwehr des Terrorismus gehört auch die geistige Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremismus und der Gewalt. Dazu sind alle demokratischen Kräfte aufgerufen. Der Terrorismus kann mit polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen allein nicht bekämpft werden. Weder die Anwendung von Gewalt noch die Rechtfertigung von Gewalt dürfen als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele hingenommen werden.
Nicht Furcht und Hysterie, sondern demokratischer Bürgersinn bietet die beste Gewähr für die Bekämpfung der Terroristen und für eine erfolgreiche Arbeit der Polizei.

Der Bundestag verabschiedet einstimmig ein Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse der Vertrauensmänner in der Bundeswehr durch deren rechtliche Gleichstellung mit den zivilen Personalratsvertretern.


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net edition fes-library | Juni 2001