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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
25. Febr. 1975

Das Bundesverfassungsgericht verwirft die im Bundestag beschlossene Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Leben und dem der Menschenwürde. Nur Schwangerschaften, die auf einem Notzuchtverbrechen beruhen oder eine nicht abzuwendende Gefahr für die Schwangere bedeuten, dürfen in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft von einem Arzt straffrei abgebrochen werden.

Das Präsidium der SPD erklärt, der Spruch des Verfassungsgerichts ist verbindlich. Aber die Beweggründe für das Gesetz verlangen nach wie vor die Reform des § 218. Deshalb betont das Präsidium: Die Reform muß erreichen, daß der sozialpolitische und strafrechtliche Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens sinnvoll und wirksam aufeinander abgestimmt wird. Die Rücknahme der Strafbedrohung in den ersten drei Monaten sollte den Weg zur Beratung öffnen. Wir werden tun, was möglich ist, den Frauen zu helfen. Dabei werden wir darauf achten, daß die Beratung der Frauen so ausgestaltet wird, daß sie nicht aus Angst vor Bestrafung in die Illegalität getrieben werden.


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net edition fes-library | Juni 2001