Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Parteivorstand der SPD stellt fest: Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft liegt ebenso wie die Beschlußfassung über die Grundsätze ihrer Tätigkeit in der alleinigen Kompetenz des Parteivorstandes. Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der Partei und haben allein besondere Aufgaben in Partei und Öffentlichkeit wahrzunehmen sowie die Vorstände der Partei zu beraten. Organe der politischen Willensbildung im Sinne des Organisationsstatuts sind sie nicht. Arbeitsgemeinschaften dürfen keine Beschlüsse fassen, die außerhalb der ihnen zugewiesenen besonderen Aufgaben liegen. Auch haben Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaften - gleich auf welcher Ebene sie gefaßt sind - keine Verbindlichkeit im Sinne der Verpflichtung der Parteimitgliedschaft. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß Beschlüsse von Arbeitsgemeinschaften Beschlüsse von Parteitagen und Parteigremien weder aufheben noch einschränken können. Die jeweils zuständigen Vorstände der Partei sind dafür verantwortlich, daß sich die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in ihrem Bereich im Rahmen der Statuten, Grundsätze und Richtlinien hält. Die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften kann nur im Einvernehmen mit den zuständigen Vorständen der Partei erfolgen. Ein Verstoß hiergegen stellt gleichzeitig einen Verstoß gegen die Ordnung der Partei dar. Jeder regionale Vorstand der SPD hat das Recht, Versammlungen der Arbeitsgemeinschaften einzuberufen und auch die Abberufung von Funktionären zu beantragen, die Entscheidung darüber liege aber allein in der Versammlung der Arbeitsgemeinschaften.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
28. Juni 1974