Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Mit den Stimmen der SPD und FDP beschließt der Bundestag Gesetze zur Steuerreform, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung. Es wird u.a. jetzt ein einheitliches Kindergeld eingeführt, das von den Arbeitsämtern ausgezahlt und vom Bund finanziert wird. Der Grundfreibetrag wird auf 3000 DM bzw. 6000 DM angehoben; die proportionale Eingangsstufe wird ausgeweitet mit einem Steuersatz von 22 Prozent (bisher 19 Prozent). Der progressive Tarif beginnt mit 30,8 Prozent. Der neue Spitzensatz von 56 Prozent (bisher 53 Proeznt) wird bei 130 000/260 000 DM erreicht. Die Ergänzungsabgabe entfällt bei der Lohn- und Einkommensteuer. Die Vermögenssteuer wird nicht mehr als Sonderausgabe abgezogen. Bei der Sparförderung werden Einkommensgrenzen gesetzt. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen wird ein Freibetrag von 300/600 DM eingeführt. Der Bundestag weist mit 260 gegen 218 Stimmen bei vier Enthaltungen den Einspruch des Bundesrats gegen die Fristenlösung zurück, die damit vom Parlament verabschiedet wird.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
5. Juni 1974
Nach langwierigen Vermittlungsverfahren wird das Gesetz zur Steuerreform und zum Familienlastenausgleich am 26. Juli 1974 im Bundestag endgültig verabschiedet. Durch die Gesetze vermindern sich die Steuereinnahmen des Bundes um zirka 12 Milliarden.