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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
20. Febr. 1974

Nach erneuten Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien verabschiedet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Mitbestimmung in Großunternehmen.
Dieser Entwurf erweitert den Kreis der zu erfassenden Unternehmenstypen; er verzichtet auf die Urwahl bei der Bestellung der Arbeitnehmervertreter. Die Größenbestimmung erfolgt nur nach der Zahl der Beschäftigten. Bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder trifft die Anteilseignerversammlung die letzte Entscheidung, wenn es im Aufsichtsrat nicht zu einem Mehrheitsbeschluß kommt. Zur Arbeitnehmergruppe muß mindestens ein leitender Angestellter gehören. Alle Aufsichtsratsmitglieder, auch die Gewerkschaftsvertreter, sollen gemeinsam durch die Wahlmännerversammlung gewählt werden. Nach dem letzten Kompromiß der Koalitionsparteien muß für den zweiten Wahlgang jeder Wahlvorschlag von 20 v. H. oder 100 Angehörigen der Gruppe unterzeichnet sein. Die sogenannten Tendenzunternehmen werden nicht in die Mitbestimmungsregelung einbezogen.
Das Bundeskabinett stimmt auch den Grundlinien eines Vermögensbildungsgesetzes zu. Durch eine Gewinnabgabe sollen ab 1976 jährlich fünf Milliarden DM aufgebracht werden.
Abgabepflichtig sind alle Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Gewinn ab 400 000 DM; die Abgabe wird auf 10 Prozent für je eine Million Gewinn in bar oder in Form börsennotierter Aktien festgelegt. Die Abgaben sollen in Fonds verwaltet werden, die im Banken- und Sparkassensystem angesiedelt werden sollen. Bezugsberechtigt sind alle Erwerbstätigen mit einem Jahreseinkommen bis zu 36 bzw. 54 000 DM. Für die Begünstigten, die jährlich mit rund 210 DM rechnen können, wird es Sperrfristen geben, in denen sie nicht über diese Beträge verfügen können.

Der Bundestag stimmt dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen gegen 90 Stimmen der CDU/CSU zu. Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Staaten, die am 1. Januar 1967 keine Kernwaffen besaßen, diese in Zukunft weder herzustellen noch anzunehmen. Die Versorgung der Bundesrepublik mit Kernmaterial wird mit dem Vertrag sichergestellt.


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net edition fes-library | Juni 2001