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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
31. Juli 1973

Das Bundesverfassungsgericht verwirft die bayerische Normenkontrollklage gegen den Grundvertrag mit der DDR, erklärt diesen Vertrag für verfassungskonform, gibt jedoch gleichzeitig eine Reihe von verbindlichen Auslegungen, innerhalb deren Grenze er verfassungsgemäß ist: Das Deutsche Reich existiert fort. Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die DDR ist für die Bundesrepublik nicht Ausland; die Grenze zwischen der Bundesrepublik und der DDR ist eine Grenze wie zwischen den Ländern der Bundesrepublik. Die Wiedervereinigung ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Der Weg dazu muß jedoch den zu politischem Handeln berufenen Organen der Bundesrepublik überlassen bleiben.
Die Bundesrepublik verliert durch den Vertrag nicht den Rechtstitel, überall im internationalen Verkehr, auch gegenüber der DDR, nach wie vor die staatliche Einheit des deutschen Volkes im Wege seiner freien Selbstbestimmung fordern zu können und in ihrer Politik dieses Ziel mit friedlichen Mitteln und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts anzustreben. Jeder Bürger der DDR, der in den Schutzbereich der Bundesrepublik gerät, hat dieselben Grundrechte wie ein Bürger der Bundesrepublik; Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl an der Grenze sind mit dem Vertrag unvereinbar und die Bundesregierung ist verpflichtet, auf die Änderung dieser Verhältnisse hinzuwirken.



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net edition fes-library | Juni 2001