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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
21. Dez. 1972

Der Grundvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR wird unterzeichnet. Dieser Vertrag ist der Ausgangspunkt für eine Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen. In der Präambel wird erklärt, daß der Vertrag geschlossen worden sei, unbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen der Bundesrepublik und der DDR zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage.
Die Bundesrepublik und die DDR entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung. Die Bundesrepublik und die DDR werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind. Der Vertrag enthält u.a. einen Gewaltverzicht; eine Bekräftigung der Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze; eine Verpflichtung zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität. Keiner der beiden Staaten kann den anderen international vertreten. Beide Staaten wollen zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beitragen und die Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa sowie eine allgemeine Abrüstung unter internationaler Kontrolle, insbesondere auf dem Gebiet der Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen, unterstützen. Die Hoheitsgewalt beider Staaten beschränkt sich auf ihr Staatsgebiet. Die Unabhängigkeit jedes der beiden Staaten wird respektiert. Beide Staaten sind bereit, praktische und humanitäre Fragen zu regeln.
Die Bundesrepublik und die DDR werden ständige Vertretungen austauschen. Beide Staaten stimmen darin überein, daß durch diesen Vertrag die von ihnen früher abgeschlossenen oder sie betreffenden zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht berührt werden.
Die Bundesrepublik erklärt zu Protokoll: Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt worden.
Im Zusammenhang mit dem Grundlagenvertrag werden weitere Erleichterungen, wie die Eröffnung des Tagesverkehrs in grenznahen Bereichen der DDR über neue Grenzübergänge sowie die Möglichkeit zu Familienzusammenführungen wirksam.
Die DDR ist einverstanden, daß alle weiteren Regelungen in Übereinstimmung mit dem Viermächteabkommen auf Westberlin ausgedehnt werden, und daß die ständige Vertretung der Bundesrepublik in der DDR die Interessen von Westberlin mit wahrnimmt.
Die Bundesregierung stellt in einem Brief zur deutschen Einheit an die Regierung der DDR, den diese unwidersprochen entgegennimmt, fest, daß dieser Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.



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net edition fes-library | Juni 2001