DIGITALE BIBLIOTHEK DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG

DEKORATION DIGITALE BIBLIOTHEK DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG DEKORATION


TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
3. Sept. 1971

Die Botschafter von Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten unterzeichnen in Berlin das Viermächte-Abkommen über Berlin.
In ihm heißt es u.a.: Die vier Regierungen werden bestrebt sein, die Beseitigung von Spannungen und die Verhütung von Komplikationen in dem betreffenden Gebiet zu fördern. Sie stimmen darin überein, daß in diesem Gebiet keine Anwendung oder Androhung von Gewalt erfolgt und daß Streitigkeiten ausschließlich mit friedlichen Mitteln beizulegen sind. Sie werden ihre individuellen und gemeinsamen Rechte und Verantwortlichkeiten, die unverändert bleiben, gegenseitig achten. Die vier Regierungen stimmen darin überein, daß ungeachtet der Unterschiede in den Rechtsauffassungen die Lage, die sich in diesem Gebiet entwickelt hat, nicht einseitig verändert wird.
Die Regierung der UdSSR erklärt, daß der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der DDR ohne Behinderungen sein wird; daß dieser Verkehr erleichtert wird, damit er in der einfachsten und schnellsten Weise vor sich geht. Die diesen zivilen Verkehr sowie die Kommunikation und den vorgesehenen Gebietsaustausch betreffenden konkreten Regelungen sollen von den zuständigen deutschen Behörden vereinbart werden. Die Regierungen der drei Westmächte, Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten, erklären, daß die Bindung zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden.
Alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in den Westsektoren Berlins haben, werden nach Ostberlin und in die DDR reisen können.
Dieses Viermächte-Abkommen tritt gemeinsam mit den noch zu vereinbarenden deutschen Ergänzungsverträgen in Kraft.
Die Bundesregierung stellt fest, daß die vier für Berlin verantwortlichen Mächte mit der heute vollzogenen Einigung die tragfähige Grundlage einer befriedigenden Berlin-Regelung geschaffen haben.
Die Bundesregierung begrüßt, daß praktische Regelungen gefunden werden konnten, ohne daß der Status Berlins geändert und die Rechtsstellung der für Westberlin verantwortlichen drei Mächte beeinträchtigt wurde. Die Bundesregierung sieht in diesen praktischen Regelungen wesentliche Verbesserungen für Westberlin und seine Einwohner. Die engen Bindungen, die zwischen Westberlin und der Bundesrepublik in allen Lebensbereichen bestehen, sind in ihrem Bestand und in ihrer Entwicklungsmöglichkeit bestätigt und bekräftigt worden. Die Bundesregierung betrachtet dies als einen entscheidenden Gewinn für die Lebensfähigkeit der Stadt.

Die drei westlichen Botschafter teilen Bundeskanzler W. Brandt mit, daß mit der Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte für Berlin als Ganzes bestehen bleiben. Die drei Westmächte werden auch weiterhin die oberste Gewalt in den drei Westsektoren Berlins ausüben.

Die Bundesregierung beschließt, die Regierung der DDR einzuladen, um eine Vereinbarung zur Durchführung und Ergänzung des Abkommens der vier Mächte abzuschließen.


Vorhergehender StichtagInhaltsverzeichnisFolgender Stichtag


net edition fes-library | Juni 2001