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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
11. Dez. 1968

Der Bundestag verabschiedet das Finanzreformgesetz und die dafür erforderlichen Grundgesetzänderungen. Das Gesetz sieht u.a. vor: Die Aufgaben zwischen Bund und Ländern werden neu verteilt, wobei auch eine neue Form der Zusammenarbeit von Bund und Ländern entwickelt wird. Im Mittelpunkt der neuen Aufgabenbegrenzung zwischen Bund und Ländern stehen die sogenannten Gemeinschaftsaufgaben, deren Erfüllung die Sozialdemokraten seit Jahren gefordert hatten. Es handelt sich hierbei um Aufgaben, die wegen ihrer Bedeutung für die Gesamtheit der Bürger und wegen der damit verbundenen hohen finanziellen Kosten nur durch ein Zusammenwirken von Bund und Ländern fachgerecht erfüllt werden können. Folgende Aufgabenbereiche werden zu Gemeinschaftsaufgaben erklärt:
- Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen,
- Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,
- Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Außerdem erhält der Bund auf bestimmten Gebieten die Zuständigkeit, öffentliche Investitionen von Ländern und Gemeinden zu finanzieren, sofern dies zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich ist. Unter diese Regelung sollen folgende Aufgabenbereiche fallen: Wohnungsbau, Städtebau und Dorferneuerung, gemeindliche Verkehrsfinanzierung, die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze.
Das System der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern wird stabiler und funktionsfähiger gestaltet. Die gemeinschaftlichen Steuern von Bund und Ländern werden um die Mehrwertsteuer erweitert und neu verteilt; die Steuerunterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern dadurch wesentlich vermindert.
Nach einem Einspruch des Bundesrates wird die Finanzreform endgültig erst am 23. April 1969 vom Bundestag gebilligt.



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net edition fes-library | Juni 2001