Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die Ständige Konferenz der Kultusminister beschließt Grundsätze für ein modernes Hochschulrecht und für die strukturelle Neuordnung des Hochschulwesens.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
10. April 1968
Als Leitlinien für die weitere Entwicklung müssen die folgenden Grundsätze gelten: Das Bildungswesen ist so auszubauen, daß eine der Eignung und schulischen Qualifikation entsprechende Wahl von Beruf und Ausbildungsstätte auf allen Ebenen des Bildungswesens praktisch garantiert ist. Das Ausbildungssystem ist so zu differenzieren, daß die individuelle Nachfrage nach Bildung und der Bedarf von Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere auch der Bedarf des Bildungswesens selbst, einander möglichst angenähert werden können. Die Bildungsplanung und -politik der Länder muß sich eines verfeinerten Instrumentariums der Bedarfsforschung und Bedarfsprognosen bedienen können.
Die Grundsätze sehen im einzelnen vor: An den Hochschulen und Universitäten soll eine Präsidialverfassung oder ein mehrjähriges Rektorat eingeführt, Lehrstühle und Institute sollen zu größeren Einheiten zusammengefaßt werden, denen die Mittel für Personal- und Sachausgaben entsprechend ihren Lehr- und Forschungsaufgaben zur Verfügung gestellt werden. Die Mitsprache aller beteiligten Gruppen ist sicherzustellen. Im Rahmen einer Reform des Lehrkörpers sollen die Lehrverpflichtungen nach Art und Umfang festgelegt werden. Der »Mittelbau« soll verstärkt beteiligt werden, auch an Prüfungen. Akademiker, die nicht der Hochschule angehören, sollen mehr als bisher herangezogen werden. Die Assistenten sollen größeren Forschungseinheiten zugewiesen werden, damit sie nicht mehr von einzelnen Professoren abhängig sind. Das Habilitationswesen soll gestrafft werden und unter Umständen soll sogar auf eine Habilitationsschrift verzichtet werden. Das Berufungswesen soll neu gestaltet werden. Freie Lehrstühle sollen künftig ausgeschrieben werden. Die Studien- und Prüfungsreform soll mit dem Ziel einer Verkürzung der Studienzeiten fortgesetzt werden. Unter anderem soll dabei der Studienstoff beschränkt werden.
Zur Entlastung der Hochschulen sollen Fernstudienlehrgänge entwickelt werden. Die Zahlungen nach dem »Honnefer Modell« sollen künftig auch in den Anfangssemestern während der vorlesungsfreien Zeit beibehalten werden. Befristete Zulassungsbeschränkungen in überfüllten Fachrichtungen sollen nur als Notmaßnahme zulässig sein.