Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die Bundesregierung beschließt, bei den bereits in Kraft getretenen Gesetzen zur Sicherstellung der Wirtschaft, der Ernährung und des Verkehrs Änderungen vorzunehmen. Die bisher vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten sollen begrenzt und die Mitarbeit des Parlamentes soll verstärkt werden.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
20. Okt. 1967
Die Regierung verabschiedet ferner den Entwurf eines Arbeitssicherstellungsgesetz. Mit diesem Gesetz soll im Zustand äußerer Gefahr der lebens- und verteidigungswichtige Arbeitsbedarf sichergestellt werden. Verpflichtungen sollen jedoch nur unter parlamentarischer Kontrolle möglich sein. Nach dem neuen Gesetzentwurf dürfen Arbeitnehmer in engbegrenzten lebens- und verteidigungswichtigen Bereichen ihren Arbeitsplatz bei unmittelbarer Kriegsgefahr oder im Kriege nicht verlassen. Unter den gleichen Bedingungen können wehrpflichtige Männer auch neu in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden. Dienstverpflichtete stehen in normalen Arbeitsverhältnissen, insbesondere wird für ihr Streikrecht nichts anderes gelten als bei anderen Arbeitnehmern schon heute.