Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Parteivorstand der SPD erklärt: Die Bundesrepublik muß ihre militärischen Hilfen sowie den Verkauf nicht mehr benötigter militärischer Waffen und Ausrüstungen auf die Mitgliedstaaten des Nordatlantikvertrages beschränken. Sie muß bei Lieferung militärischer Waffen und Ausrüstungen durch vertragliche Vereinbarungen sicherstellen, daß diese Lieferungen nicht außerhalb des im Nordatlantikvertrages definierten geographischen Bereichs verwendet werden.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
19. Febr. 1966
Rechtskräftig eingegangene Verpflichtungen zu militärischer Hilfe oder zur Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung sollten eingehalten und abgewickelt werden.
Die Bundesregierung soll alle Verpflichtungen oder Absichten zur Militärhilfe dem Bundestag zur politischen und haushaltsrechtlichen Beschlußfassung vorlegen.