Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die Ergänzung des Grundgesetzes durch eine Notstandsverfassung erhält im Bundestag nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Damit scheitert dieser Versuch der Bundesregierung, Rechtsgrundlagen u. a. für die Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte (1954) zu schaffen. Der Bundestag stimmt im Rahmen der sogenannten Notstandsgesetzgebung einem Wassersicherstellungsgesetz zu. Der Bundestag nimmt mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf über das Zivilschutzkorps und den Zivilschutz an.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
24. Juni 1965
Die SPD stimmt gegen die Ergänzung, weil die in den Parteitagsbeschlüssen von 1962 und 1964 enthaltenen Grundsätze nicht verwirklicht werden.
Durch diesen Entwurf erfolgt eine grundlegende Umorganisation der Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung. Er sieht vor, daß in Zukunft wehrpflichtige junge Männer nicht nur zur Bundeswehr, sondern auch zu der humanitären und waffenlosen Organisation »Zivilschutzkorps« herangezogen werden können. Ihre Rechtsstellung ist grundsätzlich der der dienstpflichtigen Soldaten angeglichen.