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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
29. Mai 1965

In einer Entschließung zum Notstandsrecht äußern Parteivorstand, Parteirat und Kontrollkommission der SPD ihr Bedauern, daß durch die Versäumnisse der Bundesregierung in der Vorlage entscheidender Gesetzesvorhaben auch in dieser Wahlperiode die Ergänzung des Grundgesetzes nicht mehr möglich ist. Das bedeute, daß die alliierten Vorbehaltsrechte und die damit verbundene Einschränkung der Souveränität erst im 5. Deutschen Bundestag abgelöst werden könnten.
Die Führungskörperschaften der SPD stellen fest, daß es eine gemeinsame Aufgabe aller verantwortlichen Kräfte ist, im Falle der Not und Gefahr alles für ihre Überwindung zu tun, den Menschen zu helfen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen alle Gefahren zu schützen.
Die Parteigremien begrüßen, daß es der Bundestagsfraktion auf einigen wichtigen Gebieten gelungen ist, die anderen Fraktionen von der Richtigkeit der von der SPD seit Jahren erarbeiteten Vorstellungen zu überzeugen. Dies gilt vor allem für folgende Punkte: die politische Verantwortung des Parlaments muß gewahrt bleiben; ein Notverordnungsrecht der Bundesregierung ist überflüssig; zur Herstellung der Verteidigungsbereitschaft ist die Billigung des Parlaments (Notparlament) notwendig; das Parlament (oder ein Notparlament) muß in diesen Fällen mit Zweidrittelmehrheit entscheiden; Bestand und Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichtes müssen gewahrt bleiben; die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung für den »inneren Notstand« entfällt. Grundlage für die Regelung dieser Fragen bleibt Artikel 91 GG, der erweitert wird; Arbeitskämpfe sind kein Fall des inneren Notstandes; Frauen dürfen nicht zum Dienst im Verband der Streitkräfte verpflichtet werden.



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net edition fes-library | Juni 2001