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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
26. April 1965

Die Regierungsmannschaft der SPD veröffentlicht einen Plan für eine Volksversicherung.
Die Volksversicherung ist die Antwort der SPD auf die Forderung der modernen Gesellschaft nach sozialer Sicherheit.
Die Volksversicherung gliedert sich in die Volksversicherung für Arbeiter, die Volksversicherung für Angestellte, die knappschaftliche Volksversicherung und die Volksversicherung für Selbständige.
Alle Arbeiter und Angestellten werden Mitglieder der Volksversicherung.
Der einzelne soll selbst darüber entscheiden, von welchem Zeitpunkt an er Altersruhegeld beziehen will. Die Volksversicherung bietet für die Altersgrenze vier Wahlmöglichkeiten: Altersruhegeld vom 62. Lebensjahr an; Altersruhegeld ab 65. Lebensjahr; wer Altersruhegeld bezieht, erhält, wenn er bei Weiterarbeit noch Beiträge zahlt, ein zusätzliches Altersruhegeld.
Wer Anspruch auf unbedingtes Altersruhegeld hat, diese Leistung aber noch nicht beantragt, sondern weiterarbeitet und Beiträge zahlt, erhält später erhöhtes Altersruhegeld.
Die Volksversicherung entwickelt den Grundsatz der Lebensstandardrente systematisch weiter.
Die Volksversicherung geht bei der Berechnung des Altersruhegeldes mindestens von einem Arbeitsverdienst in Höhe von 2/3 der allgemeinen Bemessungsgrundlage aus. Bei der Berechnung von Hinterbliebenenrenten werden die Leistungsgrundsätze für Altersruhegeld sinngemäß angewandt.
Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit werden besonders gefördert.
Der hohe Anteil von Renten, die vor Erreichung der Altersgrenze gewährt werden müssen, verlangt eine verstärkte Berufsförderung. Die Altersgrenze für vorgezogenes Knappschaftsruhegeld wird auf das 55. Lebensjahr herabgesetzt.
Alle Selbständigen können nach ihrem freien Entschluß Mitglieder der Volksversicherung werden. Es steht jedem Selbständigen frei, ob und wieviel Beiträge zur Volksversicherung er entrichten will. Die Volksversicherung der Selbständigen gewährt Leistungen wie für versicherte Arbeiter und Angestellte. Sie gewährt für eine Übergangszeit den Selbständigen einen Ausgleich für fehlende Versicherungsjahre. Dieser Ausgleich läßt sich nur für Selbständige vertreten, die Beiträge zur Volksversicherung zahlen. Die Volksversicherung der Selbständigen wird in Selbstverwaltung durchgeführt. Die Finanzen der Volksversicherung der Selbständigen werden gesondert verwaltet.
Die gesetzlichen Regelungen über die Rentenversicherung der Handwerker bleiben bestehen. Landwirte bleiben unter dem Schutz des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte.
Soweit für Selbständige besondere Einrichtungen der sozialen Sicherung bestehen, werden sie durch die Volksversicherung nicht berührt.
Wer in einem Zweig der Rentenversicherung oder Volksversicherung versichert war, kann sich freiwillig weiterversichern.
Alle Bezieher von Altersruhegeld, Berufs- und Erwerbsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrenten erhalten im Rahmen der Volksversicherung Leistungen der Rentnerkrankenversicherung.



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net edition fes-library | Juni 2001