Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die Ministerpräsidenten der Länder beschließen eine Vereinheitlichung des Schulwesens und die Errichtung eines Bildungsrates. Das Abkommen sieht eine einheitliche Festsetzung des Beginns des Schuljahres in allen Bundesländern vor. Gleichzeitig entscheiden die Ministerpräsidenten, daß künftig die Vollzeitschulpflicht erst nach neun Jahren enden wird. Die Ausdehnung auf ein zehntes Schuljahr wird für zulässig erklärt. Das neugefaßte Abkommen sieht ferner einheitliche Bezeichnungen im Schulwesen vor. Ein für alle Schüler gemeinsames fünftes oder sechstes Schuljahr kann die Bezeichnung »Förder- oder Beobachtungsstufe« tragen. Das Abkommen sieht vor, daß an der Hauptschule eine Fremdsprache gelehrt wird. Das Gymnasium soll sich erst von der 11. Klasse an in verschiedene Schultypen gliedern.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
26./28. Okt. 1964