Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Da die Arbeiterschaft sich vielfach dem Lohnabbau auf Grund der Bestimmungen der Verordnung vom 5. September über Neueinstellungen in den Betrieben widersetzt, erläßt der Reichsarbeitsminister mit rückwirkender Kraft vom 15. September folgende Durchführungsverordnung:
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
4. Okt. 1932
Die Erfüllung des Arbeitsvertrages nach Maßgabe der Verordnung vom 5. September 1932 gilt als dem Tarifvertrag entsprechend. Kampfmaßnahmen einer Tarifvertragspartei gegen die Durchführung der Verordnung durch eine andere Tarifvertragspartei oder eines ihrer Mitglieder gelten als Verletzung des Tarifvertrages.