Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Eine neue Notverordnung »Zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen«, die Einsparungen bei der Arbeitslosenunterstützung um ca. 10 Prozent und die Einführung einer Krisenlohnsteuer vorsieht, wird verkündet.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
5. Juni 1931
Die Löhne, Gehälter und Renten der Arbeiter, Angestellten und Beamten des Reichs und der Gemeinden werden um 5 bis 8 Prozent gekürzt.
Die Verordnung gibt der Reichsregierung die Ermächtigung zur Einschränkung der Mehrarbeit und zur Einführung der 40stündigen Arbeitszeit für einzelne Gewerbe, Gewerbezweige, Verwaltungen oder Gruppen von Arbeitnehmern. Doch die Regierung macht von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch.
Die SPD und die Gewerkschaften verlangen eine Änderung der Notverordnung, da diese den berechtigten Forderungen der breiten Massen in keiner Weise entspricht.
Durch eine weitere Notverordnung wird der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Aufgabe übertragen, den freiwilligen Arbeitsdienst zu fördern. Dem freiwilligen Arbeitsdienst liegt der Gedanke zugrunde. Arbeitsmaßnahmen insbesondere für arbeitslose Jugendliche bereitzustellen, deren Durchführung unter Verzicht auf den normalen Arbeitslohn nur unter Fortzahlung der bisher gewährten Arbeitslosenunterstützung erfolgt. Die in Frage kommenden Maßnahmen dürfen keine Schädigung des freien Arbeitsmarktes darstellen, sondern müssen »zusätzlich« und »gemeinnützig« sein.
Die Haltung der Gewerkschaften zum freiwilligen Arbeitsdienst ist in der Folgezeit nicht einheitlich, da einige Verbände, zum Teil mit Recht, eine Schmälerung ihres bereits wesentlich eingeschränkten Arbeitsmarktes sehen.